Nachdem das BGH Ende Oktober klargestellt hatte, dass Kunden die Kreditentgelte auch rückwirkend einfordern können und zwar für die Jahre 2004 bis 2011, stieg die Zahl der Kundenbeschwerden sprunghaft an.

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Kreditgebühren: Rückforderung aus Altkrediten war bis zum Jahresende Zeit

Die Kunden hatten bis zum Jahresende Zeit, um die Ansprüche anzumelden. Verbraucher, die ihren Kreditvertrag 2012 abgeschlossen haben, können sich mit der Rückforderung drei Jahre und damit bis Ende 2015 Zeit lassen.

Hohes Beschwerdeaufkommen beim Ombudsmann

Allein beim Ombudsmann des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) gingen seitdem mehr als 100.000 Beschwerden ein. Am 29. Dezember seien 30.000 Eingänge gezählt worden. Das sind fünfmal so viele, wie sonst im gesamten Jahr. Beim Ombudsmann der genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken gingen 9.000 Beschwerden ein. Die gleiche Anzahl Beschwerden erreichte die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands. Eine Sprecherin des bayerischen Sparkassenverbands teilte mit, dass größere Sparkassen allein bis zu 2.000 Fälle zu bearbeiten haben. Die Mitglieder des Bundesverbands Öffentlicher Banken erhielten etwa 10.000 Beschwerden.

Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagte, dass die von den Verbraucherzentralen zur Verfügung gestellten Musterbriefe mehr als 70.000 Mal heruntergeladen worden seien.

Mit wochenlangen Verzögerungen ist zu rechnen

Der BdB konnte bisher erst knapp der Hälfte der Kunden den Eingang der Beschwerde bestätigen. Aufgrund der Menge an Anträgen müssen die Verbraucher mit wochenlangen Verzögerungen rechnen. Dabei müssten sich diese jedoch keine Sorgen machen. Sobald eine Beschwerde bei der Ombudsstelle eingeht, gilt die Verjährung als gehemmt.

Anspruch auf Zahlung eines Verzugszinses

Laut Feck hätten einige Kreditinstitute die Forderungen bereits reguliert. Dabei zahlten einige sogar einen Verzugszins, der 5 Prozentpunkte über dem Basiszins (derzeit minus 0,83 Prozent) liegt. Viele Kunden würden darauf jedoch verzichten, „weil sie schon zufrieden sind, wenn sie nur das Bearbeitungsentgelt erstattet bekommen“.

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Ob das BGH-Urteil auch für Immobiliendarlehen gilt, ist noch nicht endgültig geklärt. Der Bankenverband teilt mit, das Urteil betreffe nur Konsumenten-, nicht Immobiliendarlehen. Entsprechende Beschwerden seien bereits entgegengenommen worden.

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