Anschlussfinanzierung: Konkret handele es sich um Kunden, die ihren Kreditvertrag bei ihrer Bank rechtmäßig gekündigt haben und dann ihren Kredit bei einem anderen Institut fortsetzen wollen. Es gebe Einzelfallhinweise darauf, dass einige Kreditinstitute daher Richtlinien für den Vertrieb verabschiedet haben, die folgende oder ähnlich formulierte Vorgaben enthalten: "Grundsätzlich werden keine Umschuldungen begleitet, die aus einem Sonderkündigungsrecht wegen falscher Widerrufsbelehrung erfolgen."

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Kreditvertrag: Mehrzahl an Widerrufsbelehrungen nicht korrekt

Das Problem: Wurden die Kunden bei Vertragsabschluss nicht ausreichend über ihre Widerrufsrechte informiert, können sie ihren Kredit auch vor Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen. Nach Erkenntnissen der Verbraucherschützer ist die Mehrzahl der Widerrufsbelehrungen nicht korrekt – und damit unwirksam. Ist die Widerrufsbelehrung falsch, beginnt auch die Widerrufsfrist nicht und der Widerruf des Kreditvertrags kann somit jederzeit erklärt werden.

Der Vorwurf der Verbraucherzentrale wurde von diversen Kreditinstituten vehement dementiert, so zum Beispiel von der Axa, der Deutschen Bank und der Kreissparkasse Köln. Die Allianz wies sogar ihre Rechtsabteilung an, sich mit einer Abmahnung an die Verbraucherzentrale Bremen zu wenden.

Bundeskartellamt wird noch nicht aktiv

Falls jedoch tatsächlich Absprachen zwischen verschiedenen Banken getroffen worden sind, wäre es ein Fall für das Bundeskartellamt. Dieses ist allerdings bis jetzt noch nicht tätig geworden. Es gebe keine konkreten Hinweise und ein Nachweis sei zudem schwierig, ließ das Amt im Deutschlandfunk verlauten.

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Ob nach Absprache oder nicht: Branchenkenner meinen, allein die Sorge vor einer Ablehnung einer Anschlussfinanzierung reiche, um Kreditnehmer von einer Kündigung abzuschrecken. Allerdings biete der Markt derzeit viele Finanzierungsmöglichkeiten.

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