Das Image der Versicherungsvermittler ist ramponiert – einige schwarze Schafe bringen die Branche immer wieder in Verruf. Deshalb hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) im letzten Jahr seinen Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb überarbeitet. Die neuen Regeln sollen das Bewusstsein der Unternehmen und Vermittler für die Interessen der Verbraucher weiter schärfen und zugleich Vertriebspraktiken unterbinden, die den Belangen der Kunden widersprechen.

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GDV-Kodex mit breiter Zustimmung bei Versicherungsvertretern

Zumindest bei Ausschließlichkeitsvertretern ist die Identifikation mit der GDV-Initiative groß. Eine absolute Mehrheit von 84 Prozent findet die Initiative mindestens „gut“, davon sogar 55 Prozent „ausgezeichnet“ oder „sehr gut“, so das Ergebnis der aktuellen Studie „Erfolgsfaktoren im Ausschließlichkeitsvertrieb 2014“. Die hohe Zustimmung ist durchgängig über alle Altersgruppen, Agenturgrößen und Vertriebe festzustellen. Durchgeführt hat die telefonische Umfrage unter 1.200 Versicherungsvertretern das Marktforschungsinstitut YouGov in Kooperation mit dem Beratungshaus InnoValue Management Partner.

Leicht rückläufig ist allerdings die Vertreterzufriedenheit und -bindung zur jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Zwei Drittel (66 Prozent, gegenüber 69 Prozent im Vorjahr) würden ihren derzeitigen Versicherer anderen Vermittlern weiterempfehlen. Und insgesamt 92 Prozent der Versicherungsvermittler sind mit ihrem Versicherer zufrieden (Vorjahr: 94 Prozent). Besonders die Barmenia, Continentale, Volksführsorge und Zurich konnte die Zufriedenheit ihrer Vertreter im Vergleich zum Vorjahr steigern.

GDV-Kodex: Und was ist mit ungebundenen Vermittlern?

Während der GDV seinen Kodex auf alle Vermittler angewandt wissen will, stellt sich gerade für Makler und ungebundene Vermittler die Frage, ob sie sich ihm ohne Bedenken verpflichten können. Ausgearbeitet wurde er von den Versicherungsunternehmen – Maklerverbände saßen hingegen nicht mit am Tisch.

So berichten Versicherungsmakler, dass verschiedene Versicherer den GDV-Kodex zum Bestandteil von Courtagezusagen machen wollen. Ein Vorgehen, das unter Umständen rechtswidrig ist – schließlich können Courtagezusagen laut BGB nicht einseitig durch Vertragsmuster abgeändert werden, wenn dies für Makler eine Benachteiligung bedeutet. Weit schwerer wiegt das Argument, dass Makler nicht der verlängerte Arm einer Versicherung sind, sondern ihrem Mandanten gegenüber verpflichtet.

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Deshalb haben die Verbände Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) sowie der Bundesverband Finanzdienstleistung (AFW) eigene Kodizes entwickelt, die jeweils für Mitglieder der Verbände gelten sollen. Auch Versicherungsbote ist mit einem eigenen Ehrenkodex für Makler an die Öffentlichkeit getreten. Diesen haben bisher die Versicherer Ergo, Stuttgarter und Württembergische anerkannt sowie die Maklerverbände Invers und VFV GmbH – der Sachpool.

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