In der Nähe von Augsburger verschafften sich im Sommer 2013 Einbrecher Zugang zu dem Haus des Mannes und ließen dieses verwüstet zurück. Den entstandenen Schaden übernahm seine Versicherung, die Axa. Jedoch kündigte sie ihm nach der Schadensbegleichung die Hausrat- und die KFZ-Versicherung. Einen Zusammenhang gibt es laut der Axa nicht. Das geht aus einem Bericht der Augsburger Allgemeinen hervor.

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Hausratversicherung: Vier gemeldete Schadenfällen zwischen 2011 und 2013 sind offenbar zu viel

Die Kündigung der Hausratversicherung erfolgte zwei Monate nach dem Einbruch. Die Axa gab an, dass es zwischen 2011 und 2013 bei der Hausratversicherung zu vier gemeldeten Schadenfällen kam. Dies stelle für die Versicherung eine überdurchschnittliche Häufung dar und führte zur Kündigung.

Der Mann kündigte daraufhin eine Vielzahl weiterer Versicherungen, die er bei der Axa hatte – mit Ausnahme seiner KFZ-Versicherung. Diese hatte er mit einem einem „Rabattretter“ abgeschlossen. Diesen Vorteil konnte er nicht auf einen neuen Versicherer übertragen. Die Axa teilte ihm mit, dass sie ihm diese allerdings ebenfalls kündigen werde, sofern er dies nicht selbst erledige.

Mit dem Fahrzeug hatte der Mann laut eigenen Angaben einen einzigen Vollkaskoschaden im Jahr 2007. Dieser belief sich auf 1.392 Euro. Im Gegenzug hätte er bis zum Zeitpunkt der Kündigung insgesamt 3.979 Euro Versicherungsbeiträge bezahlt. „Die Kündigung der Kfz-Versicherung wird mir also nicht angedroht, weil ich in der Kfz-Versicherung viele Schadenfälle hatte, sondern weil ich durch den Einbruch einen negativen Deckungsbeitrag erzielt hatte“. schlussfolgerte der Versicherte gegenüber der Augsburger Allgemeinen.

Axa bestreitet Zusammenhang zwischen dem Einbruch und Kündigung der Kfz-Versicherung

Der Darstellung des Mannes widerspricht Axa-Sprecherin Anja Kroll und betrachtet den gesamten Kraftfahrzeugbereich. Der Mann hatte in den vergangenen Jahren für sich und seine Familienangehörigen verschiedene Policen bei der Axa. Zwischen 2011 und 2013 seien der Axa insgesamt acht Schadenfälle gemeldet worden, die allesamt reguliert wurden. Die Häufung der Schäden sei damit überdurchschnittlich hoch und der alleinige Grund für die Kündigung. Sie stehe daher nicht in Zusammenhang mit dem Einbruch.

Versicherungen haben nach einem Schadenfall das Recht zur Kündigung, so die Sprecherin weiter. Hierfür habe man sich auch, unter Rücksichtnahme auf die Solidargemeinschaft, bei dem Augsburger entschieden.

Schadenfälle getrennt betrachtet?

Die Axa-Sprecherin betont: „Schadenfälle werden in den jeweiligen Versicherungsbereichen völlig unabhängig voneinander betrachtet“. Laut der Augsburger Allgemeinen liege der Redaktion der Friedberger Allgemeinen allerdings ein internes Schreiben der Axa an ihre Vertriebspartner vor. Darin ist entgegen dieser Aussage zu lesen: „Es ist nicht der einzelne Vertrag, sondern die Verlustsituation der Kundenverbindung insgesamt, die uns zur konsequenten Trennung veranlasst“.

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Bei der Kündigung einer Versicherung sollte man immer versuchen, eine Umkehr zu vereinbaren und lieber selbst kündigen. Denn mit einer Kündigung von Seiten der Versicherung kann es unter Umständen schwer werden, einen neuen Versicherer zu finden.

Augsburger Allgemeine

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