Letzte Woche war es soweit: der Winter meldete sich in Deutschland zurück! In den Hochlagen des Oberallgäus ist der erste Schnee gefallen. Straßen mussten wegen Schneebruchgefahr gesperrt werden, Bäume drohten unter der Last des Neuschnees umzustürzen. Doch was für Wintermuffel ein Grauen ist, ist für Freunde des Skisports ein Segen: Vielerorts konnten erstmals die Bretter wieder unter die Füße geschnallt werden!

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Das Risiko fährt beim Skisport mit

Doch das Risiko fährt beim Skisport immer mit. Vielen ist noch der tragische Skiunfall von Michael Schumacher in Erinnerung. Am 29. Dezember 2013 stürzte der frühere Formel 1-Weltmeister im französischen Ferienort Méribel und zog sich schwere Kopfverletzungen zu – obwohl er mit sehr langsamem Tempo unterwegs war und einen Schutzhelm trug. Selbst wer sich vorsichtig verhält und anderen gegenüber Rücksicht übt, muss mit Verletzungen rechnen.

Wie aber kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Skiunfalls schützen, wenn doch einmal ein Pistenstürmer verunglückt? Für die unmittelbaren Folgen von Verletzungen kommt in der Regel die Krankenversicherung auf. Anders sieht es jedoch bei Langzeitschäden aus. Unfälle, die im Urlaub oder der Freizeit passieren, sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Hierfür ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu empfehlen.

Manche Tarife erbringen nicht nur eine Kapitalleistung oder Unfallrente, sondern erstatten auch den Rücktransport aus dem Ausland oder finanzieren den behindertengerechten Umbau der Wohnung. Wichtig ist aber, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu vereinbaren, weil die Auszahlung prozentual von dieser Summe abhängt. Beispiel: Bei dem Verlust eines Auges zahlt der Versicherer 50 Prozent von vereinbarten 200.000 Euro, also 100.000 Euro. Es lässt sich auch eine sogenannte Progression über mehr als 100 Prozent verabreden – dann erhält man im Fall einer Teilinvalidität -absolut gesehen- mehr Geld.

Wer sich für den weißen Spaß ins Ausland begibt, sollte zudem eine Reisekrankenversicherung im Gepäck haben - möglichst mit der Leistung "Krankenrücktransport aus dem Ausland". Wichtig sei, bei der Wahl des Anbieters darauf zu achten, dass die Kosten für den Rücktransport dann übernommen werden, wenn er "medizinisch sinnvoll und vertretbar ist" und nicht nur, wenn er "medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist", empfiehlt Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten im Gespräch mit Welt Online. Letzteres sei nämlich kaum zu erfüllen.

Haftpflicht schützt, wenn man andere Pistenjäger verletzt

Wenn Wintersportler mit hohen Geschwindigkeiten einen Abhang hinuntersausen, gefährden sie unter Umständen auch andere Menschen. Wie schnell das passieren kann, zeigt der tragische Skiunfall des früheren Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU). Der Politiker befuhr 2009 bei seinem Skiurlaub im österreichischen Riesneralm eine Piste in die falsche Richtung und stieß dabei mit einer Skifahrerin zusammen. Die junge Frau starb an den Unfallfolgen – Althaus wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro und einem Schmerzensgeld von 5.000 Euro verurteilt.

Ist man selbst Schuld an einer Verletzung anderer Ski- und Snowboardfahrer, kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Wenn die betroffene Person einen dauerhaften Schaden davonträgt oder wegen der Unfallfolgen ihren Beruf aufgeben muss, summieren sich die Forderungen schnell auf einen siebenstelligen Betrag. Im Zweifel muss der Verursacher sogar ein Leben lang für Pflegeleistungen zahlen. Deshalb gehört eine Haftpflichtversicherung zu den „Ausrüstungsgegenständen“, ohne die kein Wintersportler auf die Piste sollte. Die Haftpflicht springt für die Schäden ein, die man Dritten zufügt.

Skifahren ist kein Hochrisikosport

Bei all den lauernden Gefahren gibt es für Skifahrer auch eine positive Nachricht. So gefährlich es scheint, sich Bretter unter die Füße zu schnallen und steile Berge hinabzufahren, so gehört der Skisport nicht zu den Risikosportarten. Zwar verletzten sich in der Wintersportsaison 2012/13 hochgerechnet bis zu 43.000 Personen, wie die Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) bekannt gab. Aber weniger als einer (0,84) pro tausend Wintersportlern trug so schwere Verletzungen davon, dass Ärzte ihn stationär behandeln mussten. Weit höher ist etwa das Risiko, beim Fußball zu Schaden zu kommen. Sollte die Verletzung dennoch so schwer sein, dass die verunglückte Person ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz.

Auch die Ärzte von Michael Schumacher haben Hoffnung, dass der Formel-1-Rekordweltmeister wieder voll genesen wird. Dies könnte bis zu drei Jahre dauern, gab der behandelnde Arzt Jean-Francois Payen am Donnerstag in einem Pressegespräch bekannt. "Ich besuche ihn noch immer ab und zu und sage der Familie, welche Fortschritte ich erkenne", so Payen, der Schumacher nach seinem Unfall in Grenoble betreut hat. Als erster Arzt bestätigt Payen auch, dass Schumacher nicht mehr im Koma liegt. "Es gibt einen Ein- bis Dreijahresplan für die Regenerationszeit".

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Obwohl das Risiko beim Skifahren immer mitfährt, so können Ski- und Snowboardfahrer doch selbst dazu beitragen, dass der Wintersport ein Vergnügen wird und nicht in der Katastrophe endet. Gegenseitige Rücksichtnahme und vorausschauendes Fahren sind ein unbedingtes Muss. Ebenso wie auch im Straßenverkehr sollten die Regeln fürs Skifahren vor Ort zur Kenntnis genommen und beachtet werden. Und gerade Anfänger sollten es vermeiden, sich und ihre Fähigkeiten zu überschätzen. Auch eine ausreichende Erwärmung wird von Experten angeraten, schließlich belastet eine rasante Abfahrt Knochen und Gelenke. In diesem Sinne: Ski und Rodel gut!

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