Beim Ausparken das Nachbarauto gestreift oder mit der Tür eine Beule verursacht. Bagatellschäden entstehen schnell. "Wer einen Zettel hinter den Scheibenwischer klemmt und weiterfährt, begeht Fahrerflucht. Das gilt auch bei kleinen Kratzern", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Wenn die Polizei den Unfallverursacher erwischt, muss dieser mit einer hohen Strafe rechnen - von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bis hin zu einer Geld- oder Haftstrafe. Hinzu kommt: Fahrerflucht gefährdet den Versicherungsschutz.

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Haftpflichtversicherung kann bis zu 5.000 Euro zurückfordern

Normalerweise übernimmt die Vollkaskoversicherung auch leicht fahrlässig verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug. Anders sieht es bei vorsätzlicher Fahrerflucht aus: Das ist eine Straftat - der Versicherungsschutz entfällt. "Zudem kann die Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 Euro zurückfordern", so R+V-Experte Walter. Schlimmstenfalls kann sie die Police komplett kündigen.

Der R+V-Experte empfiehlt, 30 Minuten auf den Geschädigten zu warten. Taucht er nicht auf, sollten Unfallverursacher die Polizei verständigen.

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Weitere Tipps:
  • Auch bei dringenden Geschäftsterminen die Wartezeit einhalten. Sie gelten nicht als wichtiger Hinderungsgrund.
  • Wer sich vom Unfallort entfernt, sollte die Meldung binnen 24 Stunden nachholen. Je nach Sachlage können Gerichte dies als "tätige Reue" strafmildernd werten.
  • Wenn der Fahrer zur nächsten Polizeidienststelle fährt, um den Unfall zu melden, ist dies keine Fahrerflucht. Dasselbe gilt, wenn er sich verletzt hat und ärztliche Hilfe benötigt.

War er es oder nicht? Autofahrer sollten bedenken, dass die Polizei heute über moderne Ermittlungsmethoden verfügt. Diese erlauben oft eindeutige Nachweise, ähnlich einem "Fingerabdruck" - zum Beispiel durch Lacksplitter vom Unfallort. Je nach Hersteller, Modell und Baujahr sind die Lacke unterschiedlich. So können die Ermittler ein verdächtiges Auto zuverlässig mit dem Unfall in Verbindung bringen.

R+V-Infocenter

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