Mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro will die Bundesregierung zukünftig Lohndumping vorbeugen. Doch geht es um die Beschäftigten im eigenen Haus, zeigt man sich offenbar weniger sozial. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (Dienstag) hat die Bundestagsverwaltung 43 Besucherführer als Scheinselbstständige beschäftigt, um keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen zu müssen. Ein Parlamentssprecher habe mittlerweile die Anschuldigungen bestätigt, heißt es in dem vorab veröffentlichten Bericht.

Anzeige

Deutsche Rentenversicherung fordert Nachzahlung von 1,45 Millionen Euro

Besucherführer haben im Bundestag die Aufgabe, Touristen durchs Gebäude zu führen und sie mit Kunst, Architektur und Geschichte des Reichstagsgebäudes vertraut zu machen. Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass der Bundestag insgesamt 43 Touristenführer als Scheinselbstständige beschäftigt hat. Für die Parlamentsverwaltung könnte der Geiz teuer werden. Die Forderungen der Rentenkasse summieren sich auf 1,45 Millionen Euro für den Zeitraum zwischen 2006 und 2010. Weitere Zeiträume werden derzeit geprüft.

Zwar seien diese Mitarbeiter als Freiberufler beschäftigt gewesen. Aber laut SZ-Recherchen kamen Betriebsprüfer der Rentenkasse zu dem Ergebnis, dass die Mitarbeiter versicherungspflichtig seien und folglich Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung hätten abführen müssen. So steht es dem Bericht zufolge in den Bescheiden, die von der DRV Mitte September an die zuständigen Stellen versandt wurden.

Als selbstständig gilt laut Definition, wer über seine Arbeitszeit in der eigenen Betriebsstätte frei bestimmen kann und zudem ein unternehmerisches Risiko trägt. Dies sei bei den Touristenführern im Bundestag nicht der Fall, argumentiert die Rentenkasse. Denn wer in einem Unternehmen arbeitet und von seinen Vorgesetzten Weisungen erhält, wann er wo und wie lange arbeiten muss, gelte nach deutschem Recht als Arbeitnehmer.

Beschäftigung von Scheinselbstständigen wird als Sozialbetrug gewertet

Die Vorwürfe sind brisant, gilt doch die Beschäftigung von Scheinselbstständigen als Sozialbetrug. Nicht nur werden der Solidargemeinschaft Beiträge vorenthalten. Auch für die Angestellten entstehen Nachteile – unter anderem steht ihnen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu, der Kündigungsschutz kann umgangen werden. Umso mehr beeilt sich der Bundestag, eventuelle Zweifel auszuräumen. Man werde gegen die Forderungen der Rentenkasse Widerspruch einlegen, teilte ein Sprecher mit, da man bei Beschäftigungsverhältnissen „Recht und Gesetz“ beachte.

Doch es ist nicht das erste Mal, dass die Parlamentsverwaltung mit fragwürdigen Methoden auffällt. Bereits im Mai 2012 habe die DRV Sozialabgaben von 730.000 Euro gefordert, weil mobile Öffentlichkeitsmitarbeiter für Messen und Wanderausstellungen als Scheinselbstständige beschäftigt wurden, berichtet die Süddeutsche. Ein höchstrichterliches Urteil steht dazu noch aus. Aktuell muss das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz über den Präzedenzfall entscheiden.

Anzeige

In einem anderen Fall hat die Bundestagsverwaltung mittlerweile nachgegeben. Auch sogenannte Besucherbetreuer waren früher als superbillige Arbeitskräfte beschäftigt. Statt als freie Honorarkräfte werden sie mittlerweile als studentische Aushilfskräfte bezahlt, inklusive Sozialabgaben. Für diese Gruppe hat der Bundestag 230.000 Euro nachzahlen müssen. Der Beschäftigte aber, der mit einem Brief an die damalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, Gerda Hasselfeldt (CSU), die Sache ins Rollen brachte, wurde mittlerweile gegen seinen Willen entlassen.

Anzeige