Der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund wird bis 31. Mai 2017 komplett abgewickelt. Darüber informiert aktuell die Anwaltskanzlei Peres & Partner aus München. In halbjährlichen Abständen erhalten die Anleger nun Ausschüttungen. Die Höhe der Ausschüttungen ist maßgeblich von den erzielten Verkaufserlösen der Fondsimmobilien abhängig und Verluste können nicht ausgeschlossen werden.

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Anleger können Schadensersatz geltend machen

Die Anleger des Fonds können jedoch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, da nach Interpretation von Peres & Partner oftmals keine ordnungsgemäße Anlageberatung erfolgt ist. Dazu gehört eine umfassende Aufklärung über die Funktionsweise eines Immobilienfonds und dessen Risiken. Laut mehreren BGH-Urteilen (u. a. vom 29. April 2014, Az. XI ZR 477/12) muss die vermittelnde Bank die Anleger über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären. Dies stelle aufgrund der Aussetzung der Anteilsrücknahme ein stetes Liquiditätsrisiko für die Anleger dar. Die Banken machen sich demnach schadensersatzpflichtig, wenn sie darauf bei der Vermittlung nicht ungefragt hinweisen.

Die Urteile seien auch auf Verträge anwendbar, die vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden. Ob die Schließung des Fonds bei der Zeichnung der Anteile bereits absehbar war, spiele darüber hinaus ebenfalls keine Rolle. Ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat, müsse daher immer im Einzelfall geprüft werden.

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