Ein Rentenkonto hat fast jeder Deutsche. Doch die wenigsten überprüfen ihre Rentenkontoauszüge, ob diese auch korrekt sind. Doch das sollte in jedem Fall geschehen, da man fehlerhafte Daten dann nachbessern lassen kann. Dies ist nur möglich bis zum endgültigen Rentenbescheid, danach nicht mehr.

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42 Millionen lückenhafte Rentenprognosen

Ansprüche geltend zu machen wird umso schwerer, je länger ein Arbeitnehmer wartet. Oft sind dann wichtige Unterlagen nicht mehr vorhanden und der Fehler kann damit nur schwer nachgewiesen werden. Dass es für die spätere Rente wichtig ist, die Kontoauszüge zu überprüfen bestätigen die Zahlen: 42 Millionen der jährlichen Rentenprognosen sind lückenhaft, wie die Welt berichtet.

Im Rahmen einer kostenlosen „Kontenklärung“ können mit einem Rentenversicherer oder Versicherungsberater Nachbesserungen vorgenommen werden. Nachweisen bzw. schließen lassen sich Rentenlücken beispielsweise durch Zeugnisse oder andere Dokumente.

Beitragsfreie Zeiten werden mit maximal acht Jahren berücksichtigt

Für die spätere Rente zählen vorwiegend die Pflichtbeiträge. Aber auch beitragsfreie Zeiten werden von der Rentenversicherung als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Unter beitragsfreie Zeiten fallen beispielweise ein Studium oder ein Schulbesuch.

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Fachhochschule oder Universität gehören hier ebenso dazu wie berufsbegleitende Bildungsmaßnahmen oder der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, die ab dem 17. Lebensjahr besucht werden. Insgesamt können dem Rentenkonto so maximal acht Jahre gutgeschrieben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Schule erfolgreich absolviert wurde.

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