Der Countdown läuft: in einer Woche tritt die Neuregelung zur Rente mit 63 in Kraft. Und offenbar ist das Interesse der Beschäftigten groß, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Der Rentenversicherung Bund liegen derzeit über 6.000 Anträge vor, bei den regionalen Rentenversicherungen seien es ebenso viele, berichtet die Bild-Zeitung mit Berufung auf einen Sprecher der Rentenversicherung.

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45 Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung sind Pflicht

Anrecht auf eine abschlagsfreie Rente haben Arbeitnehmer, die mit 63 Jahren 45 Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. Das gilt für Personen, die bis einschließlich 1952 geboren sind. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963 soll das Renteneintrittsalter hingegen schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben werden.

Bei den erforderlichen 45 Beitragsjahren werden u.a. auch eingerechnet:

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  • Bezugszeiten des heutigen Arbeitslosengeldes I
  • Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht,
  • Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes
  • Zeiten der geringfügigen, nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung)

Überraschend ist das große Interesse jedoch nicht, denn die Bundesregierung rechnet mit einer noch höheren Nachfrage. Nach Schätzungen des Arbeitsministeriums werden bis Ende 2017 rund 240.000 Menschen die Chance zur Frühverrentung nutzen. Anlass für den Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages(DIHK) Eric Schweitzer, erneut vor den Konsequenzen zu warnen. Er habe „große Sorge“, dass viele Erwerbstätige früher ausscheiden könnten und den Unternehmen dann Fachkräfte fehlen, sagte Schweitzer der Bild.

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