Rückblickend auf die Wetterereignisse der letzten Jahre und unter Berücksichtigung der Prognosen diverser Klimastudien sollte man zumindest mit einer nicht zu unterschätzenden Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass auch zukünftig mit Elementarschadensereignissen in sehr erheblichen Umfang zu rechnen sein wird.

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Versicherer-Initiative zum Einschluss der Elementarschadensdeckung wird kaum angenommen

Bereits im Mai 2012 hatte beispielsweise die AXA Versicherungs- AG eine bundesweite Initiative zum Einschluss der Elementarschadensdeckung in die Gebäudeversicherung gestartet. Kunden wurden angeschrieben und konnten sehr unbürokratisch durch Rücksendung einer Antwortkarte zum Deckungseinschluss vornehmen, portofrei. Auch einige Pools haben bereits eigene Kundenaktionen für ihre Vertriebspartner durchgeführt. Das Ergebnis war stets ernüchternd. Derzeit führt die DOMCURA AG eine ähnlich gelagerte Vertriebsaktion durch. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein, eine Prognose möchte ich hier an dieser Stelle lieber nicht abgeben, um die „Spannung“ noch ein wenig zu halten und nichts vorweg zu nehmen.

Warum aber ist es trotz der groß angelegten Berichterstattungen rund um die Naturereignisse so schwierig den Kunden für die Risiken im Elementarbereich zu sensibilisieren und entsprechenden Versicherungsschutz zu platzieren? Die weitaus meisten Gebäude sind von ihrer geographischen Lage in Bezug auf die sogenannten ZÜRS-Zonen (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) problemlos versicherbar. Nur 1,5 Prozent aller Objekte gelten als problematisch und dies auch nur im Bezug auf das Überschwemmungsrisiko. Es gibt jedoch einige Anbieter (beispielsweise die VHV), die Starkregen getrennt von den übrigen Elementarrisiken versichern. Hier wäre demnach auch für die überwiegende Anzahl der problematischen Gebäude zumindest noch ein Teilschutz möglich.

Pflicht: Auf fehlende Elementarschadensdeckung aktiv hinzuweisen

Versicherungsmakler haben die Pflicht, ihre Kunden auf die Risiken einer fehlenden Elementarschadensdeckung aktiv hinzuweisen. Sollte tatsächlich keine Deckung möglich sein, sollte zumindest geprüft werden, ob zumindest eine Teildeckung (wie oben beschrieben) in Frage kommt. Dies ist nicht nur Service am Kunden und somit ein Instrument der Kundenbindung, sondern gerade auch im Bezug auf die Maklerhaftung ein sehr wichtiges Thema.

Die Beiträge für eine Elementarschadensdeckung sind sehr überschaubar, auch dies kann eigentlich nicht als hinreichender Grund gelten, die Eindeckung dieses Risikos zu scheuen. Es gab in der Vergangenheit zahlreiche Ansätze der Politik die Elementarschadensversicherung für die Versicherer verpflichtend zu machen. Das Europäische Parlament hat sich am 05.02.2014 in einer Abstimmung vorerst gegen die Einführung einer europaweiten Pflichtversicherung von Naturkatastrophen ausgesprochen.

Wie vielfältig die Gründe für eine bisher unzureichende Verbreitung der Elementarschadensdeckung auch sein mögen, dies entbindet den Makler nicht aus der Haftung und nur darauf sollte es uns ankommen.

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Fazit:
Jeder Makler ist gut beraten das Thema beim Kunden anzusprechen, anzubieten und sich ggf. entsprechend gegenzeichnen zu lassen, dass der Kunde diesen Versicherungsschutz nicht wünscht.
Sorgen Sie in eigenem Interesse dafür, dass Sie nicht gemeinsam mit Ihren Kunden sprichwörtlich bis zum Hals im Wasser stehen.

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