In der vergangenen Woche folgten die Bundesrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, mit einem abschließenden Urteil, einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahre 2013 (AZ: C-209-12). Gegenstand war die Frage, ob Kunden der Allianz Leben in den Jahren 1994 bis 2007 ausreichend über ihr Rücktrittsrecht beim Abschluss einer Lebensversicherung informiert wurden.

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Die Allianz Leben hat bereits im Dezember 2012 die betroffenen Verträge angepasst und die berechtigten Ansprüche von Kunden auf höhere Rückkaufswerte und beitragsfreie Leistungen erfüllt.

Diese Kunden wurden 2013 im Rahmen ihrer Standmitteilung über die geänderten Versicherungsbedingungen und die höheren Leistungen informiert. Im Juni 2013 hatte die Allianz eine weitere Nachberechnung vorgenommen.

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Betroffene Kunden müssten, so das Unternehmen, ihre Ansprüche nicht geltend machen. Vielmehr will die Allianz betroffene Kunden, die bereits eine Nachzahlung erhalten haben, kontaktieren und über die Rückzahlung von Durchschnittlich 40 Euro informieren. Insgesamt hat die Allianz für die Umsetzung der Rechtsprechungen zu diesem Thema damit ca. 140 Millionen Euro aufgewendet.

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