Es ist eine gute Nachricht für alle, denen die Schnüffelei von Staat und Behörden zu weit geht: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Dies gaben die Richter am Dienstag in Luxemburg bekannt. Die Richtlinie beinhalte demnach „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, die sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“, heißt es in der Urteilsbegründung.

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Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht

Streitpunkt war eine umstrittene EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006. Sie verpflichtet Telekom-Anbieter, die Kommunikationsdaten aller Bürger bis zu zwei Jahre lang aufzubewahren, damit sie für die Aufklärung von Verbrechen zur Verfügung stehen. Angeblich werden keine Gesprächsinhalte gespeichert, sondern nur sogenannte Verbindungsdaten wie etwa Zeit, Ort und Adressat der Kommunikation.

Aber sensible Daten können auch für andere Zwecke missbraucht werden, wie nicht zuletzt die jüngsten Geheimdienst-Skandale zeigen. Für Empörung sorgte etwa ein Bericht der Washington Post, wonach der britische Geheimdienst GCHQ zwischen 2008 und 2010 unzählige Privatbilder aus Webchats abgegriffen hat. Darunter war auch sexuell anzügliches Material, das hätte verwendet werden können, um den Ruf eines Menschen zu schädigen und ihn öffentlich bloßzustellen. Ähnliche Pläne sind auch vom amerikanischen Geheimdienst NSA bekannt (Versicherungsbote berichtete).

Gefahr für die Demokratie oder notwendiges Übel für Verbrechensbekämpfung?

Viele Datenschützer sehen durch den Datenhunger der Behörden sogar die Demokratie gefährdet. Jan Korte, Vizefraktionschef der Linken, bezeichnete die Vorratsdatenspeicherung als „Total-Protokollierung der menschlichen Kommunikation" mit dem Ziel, einen "gläsernen Menschen" zu schaffen: "Kurz, es ist der Super-GAU für die freie Kommunikation als Grundlage des demokratischen Rechtsstaates".

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Dem entgegen berufen sich Befürworter darauf, dass eine Überwachung für die Verbrechensbekämpfung notwendig sei. "Ohne die Vorratsdatenspeicherung können deutlich weniger Straftaten aufgeklärt werden", sagte der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg und nannte unter anderem Kinderpornografie und terroristische Anschläge als Beispiele. Ein LKW-Fahrer, der seit 2008 insgesamt 762mal mit Pistolen auf andere Autofahrer schoss, konnte vor einem Jahr nur dingfest gemacht werden, weil die Polizei über Monate gesammelte Mobilfunkdaten des Fahrers auswertete.