Die Pecus Vermögenverwaltungsgesellschaft hatte über Jahre bestehende Lebens-, Renten-, Bauspar- und Depotverträge von Kunden aufgekauft und eine Wertsteigerung von bis zur dreifachen Summe des Rückkaufswertes, sowie die Rückversicherung der Anlage versprochen. Die Anlage gab es als Einmalrückzahlung oder als ratierliche Rückzahlung über eine Laufzeit von zehn Jahren.

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Hunderte von Anlegern vertrauten den Beratern daraufhin ihr Geld an. Insgesamt soll es sich dabei um rund 3 Millionen Euro an Kundengeldern handeln. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens könnten diese Gelder für die Anleger zu hohen Verlusten - vielleicht sogar zum Totalverlust führen.

Seit Dezember 2012 keine Zahlungen mehr

Der Zweitmarkt für Anlageprodukte muss prinzipiell nichts schlechtes sein. Es gibt jedoch auch schwarze Schafe, diese zahlen den Verkaufswert nur in Raten zurück und irgendwann bricht der Geldfluss ab und der Händler ist spurlos verschwunden.

So auch in diesem Fall: Während das Unternehmen anfänglich noch die Raten bediente, erhielten die Anleger im Dezember 2012 eine Mitteilung, dass Pecus den Kaufvertrag vorzeitig beenden müsse und verwies dabei auf die unklare Steuergesetzgebung. Die Abwicklung der Verträge solle jedoch bis Ende Februar 2013 abgeschlossen sein. Später verschob das Unternehmen den voraussichtlichen Auszahlungstermin auf Oktober 2013. Auch diesen Termin ließ man verstreichen.

Pecus stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Im Dezember 2013 stellte das Unternehmen, nach über einem Jahr Verzögerungstaktik, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht in Berlin. Kurz darauf hat das Amtsgericht Charlottenburg die Notbremse gezogen und die Sicherung der Vermögenswerte der Pecus angeordnet.

Inzwischen hat das Amtsgericht, am 06.03.2014, die Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH angekündigt (Az. 36 p IN 2617/13). Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto bestellt. Ob eine Quote im Rahmen des Insolvenzverfahrens erreicht werden kann und damit Gläubiger bedient werden können, ist bis dato offen.

Totalverlust der Pecus-Anleger zu befürchten

Allerdings ist ein Totalverlust der Anleger zu vermuten, da der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit der Gesellschaft gegenüber dem Amstgericht Charlottenburg angezeigt hat.

Dennoch sollten betroffene Pecus-Anleger ihre Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Das soll voraussichtlich bis zum 05.06.2014 möglich sein. Laut Informationen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner wird dazu in der kommenden Woche ein Schreiben an die betroffenen Pecus-Anleger herausgehen.

Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter anmelden

„Kunden der Pecus sollten jedenfalls eine Anmeldung zur Insolvenztabelle ihrer Forderungen vornehmen. Auch wenn die Aussichten, hier noch ein wenig Geld zu erhalten, äußerst gering sind, wurde diese Maßnahme seitens des Insolvenzverwalters empfohlen“, erklärt Rechtsanwältin Winker auf der Homepage der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB.

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Prinzipiell gilt bei Anlagen im Zweitmarkt: Wer seine Lebensversicherung an einen Zweitmarkthändler verkauft, sollte darauf achten, dass er sich den Kaufpreis in einem Stück auszahlen lässt. Skeptisch sollte man auch bei zu guten Angeboten werden. Dass der Betrag über dem von der Lebensversicherung angebotenen Rückkaufswert liegt, sollte selbstverständlich sein, liegt er jedoch nahe oder über dem doppelten Wert, dann ist auf jeden Fall Vorsicht geboten.

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