Der 1975 von Dr. Reinfried Pohl gegründete Strukturvertrieb DVAG mit Sitz in Frankfurt/Main, möchte seine Finanzberater auch im Jahr 2014 besonders motivieren. Stolz verkündete deshalb die AIDA Cruises auf ihrer Webseite, die DVAG für eine Kreuzfahrt mit 4 Schiffen gewonnen zu haben. Im September 2014 soll es mit den Schiffen Vita, Aura, Diva und Blu auf eine Reise ins Steuerparadies Malta gehen.

Im Jahre 2010 schrieb ein Finanzberater begeistert nach einer AIDA-Reise mit 1.000 Vertriebsmitarbeitern im Blog der DVAG: „Die DVAG bietet eben weit mehr als Provisionen“. Auch auf dem Portal für Neueinsteiger wird mit den AIDA-Kreuzfahrten geworben. Die Reise ist eine „Anerkennung für die Besten“. Die Gäste werden zu Beginn der Reise durch den Gründer der Deutschen Vermögensberatung, Dr. Reinfried Pohl, begrüßt.

Belohnungen für einen erfolgreichen Vertrieb sind grundsätzlich nichts Schlechtes. Jedoch hatten die ausufernden Incentives der Ergo in Budapest für großes Aufsehen gesorgt und auch bei Wüstenrot gab es Ausflüge in zwielichtige Etablisments. Das war Grund genug für die Versicherungsgesellschaften einen Verhaltenskodex aufzustellen. In diesem Kodex wurde unter anderem unter dem Punkt Complience der Umgang mit solchen Incentives geregelt.

Compliance: Punkt 3 aus dem Verhaltenskodex für den Vertrieb

"Die Versicherungsunternehmen geben sich für ihre Mitarbeiter und Vermittler Compliancevorschriften.

Inhalt der Compliancevorschriften sind insbesondere auch die Ächtung von Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit; klare Regeln für den Umgang mit Geschenken und Einladungen und sonstige Zuwendungen; klare Regeln in Bezug auf Werbemaßnahmen und Unternehmensveranstaltungen sowie Vorschriften zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen. Sie definieren weiterhin klare Regeln zum Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen und wett- bewerbsrechtlichen Vorschriften.“

Der Kodex gilt jedoch nur für Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaften, die sich diesem Kodex des GDV unterworfen haben. Die DVAG gehört nicht dazu, sie ist als Strukturvertrieb auch nicht Mitglied des GDV. Bemerkenswert ist jedoch, dass die DVAG exklusiver Partner für die AachenMünchener, einem Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe ist. Beide Unternehmen, die AachenMünchener, als auch die Generali, haben sich dem Verhaltenskodex des GDV unterworfen.

Sollte der Kodex nicht auch für die Vertriebspartner gelten, mit denen die Versicherungsgesellschaften zusammenarbeiten?

Im Falle der AachenMünchener kann man nicht von einem einfachen Vertriebspartner reden, denn im Jahre 2007 übernahm die DVAG den Vertrieb der AachenMünchener vollständig und gliederte ihn in eine eigenständige Tochtergesellschaft, die "Allfinanz Deutsche Vermögensberatung" aus. Seitdem werden die Produkte der AachenMünchener ausschließlich über die DVAG vertrieben. Wie kann dann die AachenMünchener einen Kodex unterschreiben, der nicht gleichzeitig für den eigenen Vertrieb, die DVAG, gilt? Darüber hinaus ist die Generali Deutschland Holding AG zu knapp 40 Prozent an der DVAG beteiligt. Sollten dann die Erklärungen zum Kodex nicht auch für Vertriebe gelten, an denen die Versicherungsgesellschaften zu einem erheblichen Teil beteiligt sind?