Über Jahre hatte die Debeka ein System von Tippgebern unter den Beamten aufgebaut. Edgar Wagner, Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, geht von einem „System von Hinweisgebern“, mit mindestens 8.000 aktiven Beamten, aus.

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Debeka hatte insgesamt 15.800 aktive Tippgeber

Insgesamt 15.800 aktive Tippgeber beim Krankenversicherer geführt. Das räumte das Unternehmen gegenüber Handelsblatt und Panorama ein. Ziel der größten deutschen Krankenversicherung war es „mindestens einen VM in jeder Behörde bzw. Firma zu installieren“. Das geht aus einem internen Debeka-Schreiben anno 2009 hervor.

Diese „Vertrauensmitarbeiter“ erhielten eine Provision, wenn eine von ihnen vermittelter Beamter, oft waren dies Beamtenanwärter, abschloss. Anfangs hätten die Staatsdiener für eine Adresse 5 Mark erhalten, später seien bis zu 25 Euro pro Datensatz geflossen. Auch die Vermittler konnten von der Dealerei profitieren. Die Erfolgsquote für einen Vertragsabschluss habe dank des direkten Kundenkontaktes bei 70 Prozent gelegen, berichten Debeka-Mitarbeiter.

Derweil behauptet das Unternehmen die Tippgeber-Gemeinde stets über die Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften hingewiesen zu haben. „Es mag sein, dass man in einer formalen Weise auf Datenschutzvorschriften hingewiesen hat, aber es gab in der Vergangenheit immer wieder gravierende Verletzungen des Datenschutzes. Die Frage, die man deswegen der Debeka stellen muss: War das nicht Anlass genug, etwas intensiver hinzusehen und nicht nur darauf zu vertrauen, dass ihre Mitarbeiter nach Recht und Gesetz vorgehen würden?“, erklärt der Datenschutzbeauftragte Wagner.

Beamten drohen Bußgelder und Freiheitsstrafe

Sollten Beamte, den Datenschutz bei ihrer Tätigkeit für die Debeka missachtet haben, drohen ihnen Bußgelder. „Diese Beamten haben im Zweifel Insiderwissen verwendet, um über die Köpfe der betroffenen einzustellenden Beamten hinweg neue Kunden zu werben.“, erklärte Wagner.

Haben Beamte in ihrer Tätigkeit als Tippgeber Geld entgegengenommen, wird dies strafrechtlich verfolgt. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz bereits gegen mehrere Verwaltungsmitarbeiter.

„Wenn ein Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen gegen Geld Adressen rausrückt, dann erfüllt es den Tatbestand der Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen“, so Staatsanwalt Rolf Wissen. Sollte sich der Tatverdacht bestätigen, könnten Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

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Auch der Dienstherr wird dann seine Füße nicht still halten. Wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten sollten, drohen den Beamten Disziplinarstrafen, die bis zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen können.

Handelsblatt