Eigentlich ist in Deutschland jeder Bundesbürger verpflichtet, Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. Für Menschen, die in den Bereich der gesetzlichen Versicherung fallen, besteht die Versicherungspflicht seit April 2007, für Privatversicherte seit 2009. Doch wer seinen Versicherungsschutz aufgrund von Beitragsschulden verloren hatte, hätte sämtliche säumigen Beiträge rückwirkend nachzahlen müssen, um erneut in die Krankenversicherung einzutreten. Gerade für Menschen mit finanziellen Problemen ist das oft ein Ding der Unmöglichkeit, zumal die Versicherungsanbieter hohe Verzugszinsen von bis zu 5 Prozent der Beitragsschulden berechnet haben.

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Nur rund 10.000 Beitragsschuldner kamen zurück

Um die Rückkehr in die Krankenversicherung zu erleichtern, verabschiedete die Vorgängerregierung das sogenannte „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung", das zum 01. August 2013 in Kraft trat. Es sieht einen Schuldenerlass für gesetzlich Versicherte und einen Notlagentarif für überforderte Privatpatienten für 100 Euro Monatsbeitrag vor.

Doch bis zum Jahresende 2013 nutzten nur rund 10.000 säumige Zahler die Möglichkeit, erneut in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung einzutreten. Dies teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf schriftliche Anfrage des Linken-Politikers Harald Weinberg mit, wie das Versicherungsjournal heute berichtet. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes kamen bis November 2013 rund 5.000 Nichtversicherte zu ihrer Krankenversicherung zurück. In die PKV seien im dritten Quartal 2013 rund 2.700 Nichtversicherte eingetreten, wie der PKV-Verband auf Anfrage bekannt gab. Genaue Zahlen liegen aber derzeit nicht vor.

Das bedeutet im Umkehrschluss: noch immer haben rund 127.000 Personen keine Krankenversicherung. „Offensichtlich sind nicht nur die aufgelaufenen Beitragsschulden, sondern auch die laufenden Beiträge zur Krankenversicherung für viele Menschen ein Problem“, sagte Weinberg dem Versicherungsjournal. Es müsse eine grundsätzliche Lösung her, die Krankenversicherungsschutz für alle bezahlbar mache.

Schuldenerlass in GKV galt nur für Übergangsfrist

Wer als "gesetzlich Versicherter" sich bisher nicht bei seiner Krankenkasse gemeldet hat, der hat nun allerdings ein Problem: In der GKV war ein Schuldenerlass nur bis zum Jahresende 2013 möglich. Nun müssen die angefallenen Beitragsschulden wieder gezahlt werden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte sich deshalb im Dezember für einen Wegfall der Frist ausgesprochen. „Die geringe Beteiligung hat gezeigt, dass die Befristung keine Anreizwirkung hat“, sagte der Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbandes, Rolf Rosenbrock, dem Tagesspiegel. „Wir brauchen deshalb eine Entfristung der Regelung, um das absurde Anhäufen von Beitragsschulden durch Nichtversicherte ein für alle Mal zu beenden.“

Ein Anliegen freilich, dem CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn eine deutliche Absage erteilt hatte. "Wir haben allen Nichtversicherten noch mal eine mehrmonatige Chance zur Nachversicherung gegeben", sagte er dem Tagesspiegel. Eine Entfristung wäre aus seiner Sicht nun "die Einladung, seine Beiträge nicht mehr zu zahlen, so lange man gesund ist. Das geht gar nicht." Aktuell ist nach Informationen von Versicherungsbote auch keine Verlängerung der Frist angedacht.

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Privatpatienten hatten hingegen von vorn herein keinen Anspruch auf einen Schuldenerlass. Zwar bieten die privaten Krankenversicherungen einen sogenannten „Notlagentarif“ an, um den Schuldenabbau zu erleichtern. In diesem Tarif sind zu ermäßigten Beiträgen ausschließlich Aufwendungserstattungen für Leistungen vorgesehen, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft notwendig sind. Aber auf die säumigen Beitragsschulden wollen die Privatversicherer nicht verzichten.

Versicherungsjournal

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