Derzeit haben rund 100.000 Deutsche keine Krankenversicherung. Diese sollten sich bis Ende des Jahres bei ihrer Krankenkasse melden, bei der sie zuletzt gesetzlich versichert waren. Wenn sie die Frist einhalten, erlässt ihnen die Krankenkasse ihre Beitragsschulden.

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Erlass der Beitragsschulden ist gesetzlich geregelt

Grundlage für den Schuldenerlass ist das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung", das im August von der Bundesregierung verabschiedet wurde.

Damit reagierte die Bundesregierung auf die 2007 eingeführte bundesweite Pflicht zur Krankenversicherung. Jeder Bürger muss sich seitdem privat oder gesetzlich krankenversichern lassen. Seither haben viele Nichtversicherte enorme Beitragsschulden angehäuft. Denn auch wer nicht bei einer Krankenkasse gemeldet ist, sammelt seit Einführung der Versicherungspflicht 2007 Beitragsschulden an. Die Beiträge werden den Krankenkassenverweigerern einfach automatisch berechnet. Zusätzlich müssen auch Säumniszuschläge gezahlt werden.

Durch das Gesetz können ehemalig gesetzlich Versicherten die Beitragsschulden nun erlassen werden, wenn sie sich bis 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden. Bei bereits Versicherten, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind, wird der Säumniszuschlag für noch nicht gezahlte Beiträge dauerhaft von fünf auf ein Prozent gesenkt.

Sozialverbände fordern unbefristeten Schuldenerlass

Das gilt allerdings nicht für Privatversicherte. Sie haben keinen Anspruch auf einen Schuldenerlass. Schließlich wollen die Privatversicherer nicht auf die säumigen Beitragsschulden verzichten.

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Da sich die Hoffnung auf einen verstärkten Eintritt von Nichtversicherern in die Krankenkassen nicht erfüllt hat, fordert nun Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands, die aktuelle Regelung dauerhaft zu entfristen. "Wir brauchen deshalb eine Entfristung, um das absurde Anhäufen von Beitragsschulden durch Nichtversicherte ein für allemal zu beenden", erklärte Rosenbrock.

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