Das Landgericht Düsseldorf untersagt der ERGO-Versicherungsgruppe die Werbung mit dem Begriff „Kundenanwalt“ (Urteil vom 26.07.2013 - 34 O 8/13). Diese dürfe, so das Gericht nicht in Verbindung mit Leistungen genannt werden, die nicht von Rechtsanwälten erbracht werden.

Anzeige

Klage gegen Ergo Werbung mit „Kundenanwalt“

Die Ergo erklärt auf ihrer Homepage zum Kundenanwalt: „Der ERGO Kundenanwalt ist die Stimme der Kunden im Unternehmen. Er und sein Team kümmern sich innerhalb ERGO um Ihr Anliegen und setzen sich für Klärung und Schlichtung ein.“

Damit suggeriert die Ergo ihren Kunden, dass sich ein echter Anwalt um ihre Probleme kümmere. Daraufhin hatte die Rechtsanwaltskammer Berlin gegen die Ergo Klage eingereicht.

Landgericht Düsseldorf: „Kundenanwalt“ ist irreführend

Dr. Marcus Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des LG Düsseldorf: „Die Kunden gewinnen durch diese Werbung den falschen Eindruck, der ‚Kundenanwalt‘ vertrete wie ein Rechtsanwalt alleine ihre Interessen, obwohl er in die Hierarchie der ERGO-Versicherung eingebunden ist. Wir freuen uns sehr, dass das Landgericht Düsseldorf dem entgegengetreten ist“.

Anzeige

Für die Richter des LG Düsseldorf ist der Begriff „Kundenanwalt“ doppelt irreführend. So würde beim Kunden nicht nur der Eindruck erweckt, er hätte es mit einem Rechtsanwalt zu tun. Sondern auch, dass der „Kundenanwalt“ ihn auch gegenüber der Ergo oder Dritten vertrete.

RAK Berlin - Nachrichtenseite

Anzeige