„Ursprünglich war die Finanztransaktionssteuer dafür gedacht, Spekulanten und Hochfrequenzhandel in die Schranken zu weisen und an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen. In der vorgesehenen Form jedoch trifft sie die Falschen.“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

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Finanztransaktionssteuer bringt jährliche Belastungen von 2,6 bis 3,6 Milliarden Euro

Eine Auswirkungsstudie des Deutschen Aktieninstitutes und der Beratungsgesellschaft Oliver Wyman ergab nun, dass die Finanztransaktionssteuer jährliche Belastungen von 2,6 bis 3,6 Milliarden Euro für die Bundesbürger mit sich bringt. Das betrifft nahezu alle Formen der privaten Altersvorsorge und der langfristigen Vermögensbildung. Die Finanztransaktionssteuer führt in der bislang geplanten Form dadurch zu einer schwerwiegenden Belastung der Altersvorsorge.

Der Studie zu Folge belastet die Steuer zum Beispiel einen Riester-Fondssparplan über die gesamte Laufzeit deutlich mehr, als die staatlichen Zulagen dem Sparer Vorteil bringen. „Was der Staat dem Sparer als Anreiz in die rechte Tasche steckt, nimmt er ihm in der linken gleich wieder heraus“, folgert Morgenstern. „Damit wird die Förderung zum Fake.“

„Mit der Steuer wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“, warnt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Die DIA fordert deshalb die Aufgabe oder zumindest eine Änderung des geplanten Konzepts mit einer Ausnahme für langfristige Sparvorgänge.

Ausnahme: Transaktionen innerhalb von Altersvorsorgeprodukten

Bereits im Frühjahr hatte das Deutsche Institut für Altersvorsorge einen Kompromissvorschlag zur Schadensbegrenzung für die private Altersvorsorge unterbreitet. So sollten alle Transaktionen, die innerhalb von Altersvorsorgeprodukten stattfinden, nicht der Transaktionssteuer unterliegen.

„Die Umschichtungen, die innerhalb eines Fonds-Riesters stattfinden, sind schließlich keine Spekulationen des Sparers, sondern dienen einzig und allein dazu, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beitragsgarantie zu gewährleisten“, fügt der DIA-Sprecher hinzu. Außerdem war es die ursprüngliche Absicht, Privatanleger gar nicht mit den Kosten der Finanztransaktionssteuer zu belasten.

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„Die Auswirkungen der Finanztransaktionssteuer werden öffentlich immer am Beispiel der Riester-Rente diskutiert, betroffen sind Pensionskassen und Pensionsfonds in der betrieblichen Altersversorgung sowie berufsständische Versorgungswerke und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, soweit diese Kapitaldeckung betreiben, aber ebenfalls“, fügt Klaus Morgenstern hinzu.

Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH

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