Antrag an Arbeitgeber zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs

Für Minijobs gibt es eine neue Regelung zur Sozialversicherung: Minijobber sind ab dem 1. Januar 2013 voll rentenversicherungspflichtig. Das heißt, sie müssen statt bisher 15 auch 18,9 Prozent für Sozialabgaben von ihrem Einkommen abführen. Bei einem 450-Euro-Job kann das Gehaltsabzüge bis zu 22 Euro bedeuten.

Für wen gilt die Regelung?

  • für alle ab dem 1.1. 2013 neu eingestellten Minijobber
  • für alle Minijobber, die ab 2013 mehr als 400 Euro pro Monat verdienen


Nicht betroffen sind Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 31.12.2012 bestanden haben, für diese gibt es weiterhin Versicherungsfreiheit.


Minijob

Wer nicht die volle 18,9 Prozent in die Rentenversicherung einzahlen will, muss dies beim Arbeitgeber beantragen.

Ein solches Antragsformular (ausfüllbares PDF) stellen wir als kostenlosen Download zur Verfügung:

SV-Befreiung Minijob [PDF]

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