Unter der Schirmherrschaft von Herrn Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski diskutierten 30 Experten am 1. Februar 2013 in Berlin aktuelle Probleme der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die Teilnehmer kamen aus der Wissenschaft, den Bundesministerien sowie der Deutschen Rentenversicherung. Auch Vertreter von Ratingagenturen, Makler, Pressevertreter sowie Verbraucherschützer vom BdV und den Verbraucherzentralen wie auch Versicherungsberater waren anwesend.

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Der Meinungsaustausch führte zu folgenden Ergebnissen:
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung erfülle ihre sozialpolitische Aufgabe nicht. Der Bund der Versicherten fordert daher einen gesetzlichen BU-Grundschutz für jedermann. Sofern ein gesetzlicher BU-Grundschutz nicht eingerichtet werden könne, sei eine einheitliche Lösung erforderlich, die es ermöglicht, dass mehr Menschen privaten BU-Schutz erhalten, so der BdV.
Auch der Zugang zur Leistung in der privaten BU müsse durch Linderung des massiven Ungleichgewichts zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer erleichtert werden. Um die Versicherungsnehmer wirtschaftlich und fachlich zu stützen, sei flächendeckende professionelle Unterstützung notwendig

  • beim Ausfüllen der Gesundheitsfragebögen
  • bei der Leistungsbeantragung
  • bei gutachterlichen Auseinandersetzungen (Gesundheitszustand und Berufsbild)
  • bei der außergerichtlichen Durchsetzung
  • bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Der Bund der Versicherten fordert zudem die Einrichtung einer auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierten Stelle nach dem Vorbild des Versicherungsombudsmannes oder der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD).

Anonymisierte Voranfragen wichtig

Die Kritik an der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht neu. Bereits im März 2012 hatte der BdV massive Kritik an Berufsunfähigkeitsversicherungen geübt. „Schon „Kleinigkeiten“ können zu Risikoausschlüssen oder erheblichen Risikozuschlägen führen – im schlimmsten Fall sogar zur kompletten Ablehnung des Antrages“ erklärte der damalige Vorsitzende des BdV Axel Kleinlein. Wer erst einmal abgelehnt wurde, der bekommt auch bei anderen Gesellschaften meist keinen Schutz mehr. „Für Personen mit Vorerkrankungen ist daher die anonymisierte Voranfrage besonders wichtig“, so Kleinlein. Denn jeder Versicherer stuft die gleiche Vorerkrankung anders ein.

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Doch auch wer die Hürde der Gesundheitsprüfung genommen hat, bekommt oft nur lückenhaften Schutz, so die Kritik damals. Bestimmte Berufe seien nur bis zum 55. oder 60. Lebensjahr versicherbar – und nicht bis zum gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren. Insbesondere für Berufsgruppen mit hoher körperlicher Belastung seien die Beiträge mittlerweile so stark gestiegen, dass sich immer mehr Arbeitnehmer den existenziell notwendigen Schutz nicht mehr leisten können. Durch die Risiko-Kalkulationsgrundlagen ließe sich beides nicht rechtfertigen. Laut Axel Kleinlein gäbe es nämlich gar nicht genügend statistisches Material zu den Invaliditätsrisiken und der immer differenzierteren Einstufung der Berufsgruppen, um eine solche Preis- und Vertragspolitik zu rechtfertigen.

Bund der Versicherten

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