Die Versteuerung von Alterseinkünften geht auf einen Vorschlag der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Altersvorsorgebesteuerung zurück. Den Vorsitz der Kommission hatte Professor Bert Rürup inne. Dem Konzept zufolge, sollte die Hälfte der Rente zukünftig steuerpflichtig werden. Dem voran ging ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das eine Gleichbehandlung bei der Besteuerung der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rente ab 2005 verlangte.

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2005 wurde die Besteuerung auch mit großer Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Grünen und den Stimmen der CDU verabschiedet. Im Wesentlichen berührte die Bürger damals besonders die Einführung der staatlich geförderten Rentenprodukte, die Riester-Rente für Angestellte und die Rürup-Rente für Selbstständige. Rentner nahmen die gesetzlichen Änderungen nur am Rande zur Kenntnis, lag doch die Besteuerung ihrer Renten weit in der Zukunft.

Bis zum Jahr 2040 erfolgt eine jährliche Erhöhung der zu zahlenden Steuer auf die Alterseinkünfte. Seit 2005 beträgt der steuerpflichtige Anteil 50 Prozent und erhöht sich jedes Jahr um 2 Prozent und ab 2020 um 1 Prozent. Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss seine Rente sogar voll versteuern. Doch durch die gleichmäßige Anhebung der Steuer seit dem Jahr 2005 fallen immer mehr Rentner unter die Steuerpflicht. Deshalb verlangen die Finanzämter von den Senioren jetzt rückwirkende Steuererklärungen.

Die angeschriebenen Rentner müssen auf das Schreiben des Finanzamts reagieren, sonst droht eine Steuerschätzung. Die Ämter können eine rückwirkende Erklärung bis zum Jahr 2005 verlangen, meist wird jedoch nur nach den Einkünften aus dem letzten Jahr gefragt.


Mehr dazu auch unter:

Post vom Fiskus - Tausende Senioren müssen Steuern nachzahlen

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