Die DEVK plant, mit ihrem Pflege-Bahr Produkt “DEVK-Förderpflege“ mehr zu leisten, als der Gesetzgeber vorschreibt: In der Pflegestufe I will sie zu 25 statt der gesetzlich geforderten 20 Prozent des Pflegetagegeldes leisten, in Pflegestufe II 65 statt 30 Prozent, im Demenzfall (Pflegestufe 0) 10 Prozent. Wieviel Pflegegeld man letztlich erhält, richtet danach, wann man begonnen hat, Beiträge zu zahlen. Wer noch jung ist, kann im Pflegefall bis zu 1.470 Euro bei 100 Prozent des Pflegegeldes in Pflegestufe III erwarten, so die DEVK.

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Auch weitere Kranken- und Lebensversicherer das geförderte Pflegeprodukt nun offensiver an. Zumeist kann man die staatlich geforderten Mindestaufwendungen mit zusätzlichen Leistungen kombinieren - so etwa die VPV in Zusammenarbeit mit der Deutschen Familienversicherung. Recht erfolgreich konnte bisher die Signal Iduna Pflege-Bahr-Policen abschließen. Den Deutschen ist das staatliche geförderte Pflegetagegeld bisher allerdings noch recht unbekannt.

37 Prozent der Deutschen wissen nicht, wer im Alter ihre Pflege übernehmen könnte

Zwar beschäftigen sich die Deutschen nach wie vor nicht gern mit dem Gedanken ein Pflegefall zu werden, doch ist das Thema Pflege grundsätzlich präsent. 47 Prozent der Deutschen erlebten in ihrem unmittelbarem Umfeld bereits, was es heißt, jemanden zu pflegen. 18 Prozent haben so eine Situation am Rande mitbekommen. Dies zeigt eine aktuelle vom Marktforschungsinstitut YouGov im Auftrag der DEVK durchgeführte Umfrage.

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Ergebnisse der Umfrage zur persönlichen Vorsorge für den Pflegefall. Quelle: DEVK/YouGov

Die Befragung ergab auch, dass derzeit etwa 26 Prozent der Teilnehmer glauben, dass sie von ihrem eigenen Ehepartner im Ernstfall gepflegt werden. 16 Prozent erwarten das von ihren Kindern, über ein Drittel weiß bisher jedoch nicht, wer sie pflegen soll. Doch wird unter den Bundesbürgern durchaus vorgesorgt: Immerhin 17 Prozent besitzen eine eigene Geldanlage, mit welcher sie ihre Betreuung finanzieren wollen. Insgesamt 26 Prozent der Umfrageteilnehmer sichern sich durch eine private Pflegezusatzversicherung oder eine ähnliche Vorsorge für diesen Fall ab.