Das Gespenst des Fachkräftemangels treibt so manchem Unternehmer den Angstschweiß ins Gesicht. Da sind Strategien gefragt, wie man gute Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden kann, damit sie nicht zur Konkurrenz wechseln. Einen Mehrwert für Arbeitnehmer können dabei sogenannte Kranken-Kollektivversicherungen schaffen.

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Bei dieser Versicherungsart schließt der Arbeitgeber für seine Angestellten Krankenzusatzversicherungen ab, so dass der Versicherer im Krankheitsfall etwa die Zuzahlung für Arzneien, Sehhilfen oder Naturheilverfahren übernimmt. Der Arbeitgeber garantiert die Beitragszahlungen und die Arbeitnehmer können von einer besseren gesundheitlichen Betreuung profitieren, so dass Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung beseitigt werden. Gerade für mittelständische Unternehmen, für die eine Gehaltserhöhung schon wegen der Lohnnebenkosten deutliche Mehrbelastungen bedeuten würde, ist dies eine Möglichkeit den Mitarbeitern ihre Anerkennung auszudrücken.

Ein solches Angebot hat nun die Gothaer Krankenversicherung überarbeitet. Ab sofort bietet der Versicherer mit Sitz in Köln seine Tarife im arbeitgeberfinanzierten Kranken-Vollgeschäft wahlweise mit altersunabhängigen Einheitsbeträgen an. Damit werde die Kollektivversicherung deutlich transparenter wirbt die Gothaer in einer Pressemitteilung, denn individuelle Rückfragen zur Beitragshöhe würden nicht mehr anfallen.

Strenge Voraussetzungen für Abschluss der Kollektivversicherung mit Einheitsbeitrag

Der Abschluss einer Kollektivversicherung mit Einheitsbeitrag ist allerdings an Voraussetzungen gebunden. So muss der Arbeitgeber die volle Übernahme der Beiträge garantieren. Als weitere Bedingung müssen 90 Prozent der versicherungsfähigen Mitarbeiter im Kollektiv sein.

Zudem darf die vom Versicherer geforderte Mindestzahl an versicherten Personen nicht unterschritten werden. In einer älteren Präsentation nennt die Gothaer für kleine und mittelständische Unternehmen (< 50 Mitarbeiter) eine Mindestzahl von 5 Mitarbeitern je Tarif, bei größeren Unternehmen (> 50 Mitarbeiter) eine Mindestzahl von 20 Mitarbeitern je Tarif.

Warum aber verspricht sich die Gothaer von einem Einheitsbeitrag mehr Transparenz? “Potentielle Streitpunkte zwischen den Mitarbeitern über einen unterschiedlich hohen Beitrag und die damit unterschiedlich hohe Förderung entfallen“, argumentiert der Versicherer. Durch den Einheitsbeitrag könne ebenfalls sichergestellt werden, dass die Freigrenze für steuer- und sozialabgabenfreie Sachleistungen durch den Arbeitgeber für keinen Mitarbeiter überschritten werde.

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Die Neuerung kann ab 01. April 2013 in allen Tarifen der MediGroup-Familie abgeschlossen werden. Unter anderem sind Tarife im Angebot, die Leistungen wie eine Unterbringung in 1- oder 2-Bettzimmer garantieren, ein Ersatz-Krankenhaustagegeld (MediGroup S + U), einen besseren Zahnschutz mit Leistungen für Zahnersatz und Implantate (MediGroup Z) und erweiterte Vorsorgeleistungen mit regelmäßigen Gesundheitschecks für Erwachsene und Kinder (MediPrävent).

Gothaer

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