Ursprünglich war die geplante Gesetzesänderung Teil des Sepa-Begleitgesetztes, das der Bundesrat bereits Ende Dezember verabschieden sollte. Doch die von der Bundesregierung geplante Kürzung der Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen stiess auf breiten Widerstand der Opposition und wurde letztendlich im Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Im Bundesrat haben Union und FDP nicht mehr die Mehrheit und können ohne Stimmen der von der Opposition geführten Bundesländer nicht entscheiden.

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Die Versicherungsgesellschaften hatten gehofft, mit der Kürzung der Bewertungsreserven dem geringen Kapitalmarktzins entgegenzuwirken und so bei den Versicherungsbeständen das Risiko eines Verlustgeschäftes zu minimieren, denn auf vielen Verträgen sind noch Mindestgarantiezinsen versprochen, die weit über dem aktuellem Zinssatz liegen. Wäre das Gesetz verabschiedet worden, hätten die Gesellschaften die Möglichkeit gehabt, ihren Kunden weniger auszuzahlen als ursprünglich versprochen. Auch Verbraucherschutzverbände hatten hier protestiert, da es in einigen Fällen den Kunden Verluste von über 10 Prozent beschert hätte.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) befürchtet jetzt, dass sich die ausbleibende Korrektur der Bewertungsreserven negativ auf das Neugeschäft der Versicherer auswirken wird, denn ausgleichen können die Gesellschaften das nur mit Gewinnen aus neuen Verträgen. Hier werden die Zinsen entsprechend geringer ausfallen. Das kann auch zu einem Ungleichgewicht bei den Versicherungsgesellschaften führen, denn junge Gesellschaften ohne Altlasten können den Kunden bessere Angebote machen. So appellierte die Chefin der BaFin, Dr. Elke König, noch letzten Donnerstag auf dem Leipziger Vorlesungstag des Institutes für Versicherungswissenschaften an das Versicherungskollektiv und hoffte auf einen Kompromiss.

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