Sämtliche Finanzinstitutionen sollen die Kundendaten steuerpflichtiger US-Bürger offenlegen, so will es das US-Steuergesetz „Foreign Account Tax Compliance Acts“, kurz FACTA. Es soll Steuerausfälle eindämmen, indem Steuerhinterziehung durch Anlagen im Ausland nachgewiesen werden kann. Am 17. Januar veröffentlichte die US-Steuerbehörde, Internal Revenue Service (IRS) die finalen Bestimmungen, nach denen die Offenlegung vollzogen werden soll.

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Die Maßnahmen sind lange bekannt, doch immer wieder wurden die Fristen zur Umsetzung verschoben, um Prozesse zu erleichtern. Zuletzt hatte die IRS im Oktober neue Termine für die ausländischen Finanzinstitute (Foreign Financial Institutions, FFI) zur Anpassung ihrer Anforderungen an Verträge mit US-Kunden vorgelegt. Institute, die bis zum 30. Juni 2013 Verträge mit US-Bürgern geschlossen haben (FFI-Verträge), müssen danach Prozesse für neue Konten erst zum 1. Januar 2014 anpassen, zuletzt sollten diese noch bis zum 30. Juni angepasst werden.

Warteschleife für deutsch-amerikanisches Abkommen

Deutschland und die USA verhandeln zusätzlich über ein zwischenstaatliches Abkommen. Darin soll geklärt werden, wie Prozesse nach den Maßstäben von FACTA erleichtert und zusätzlich datenschutzrechtliche Konflikte gelöst werden können. Am 26. Juli wurde dazu ein Musterabkommen zur Verbesserung von Steuerehrlichkeit und Umsetzung des FACTA veröffentlicht. Im September 2012 schloss auch Großbritannien ein ähnliches Abkommen, weitere Staaten sollen nach Angaben des US Department of the Treasury in Kürze folgen. Diese Verhandlungen hätten danach längst abgeschlossen sein müssen, eine Frist war bis zum Jahresende 2012 gesetzt.

Für die Versicherer ist das deutsch-amerikanische Abkommen eine maßgebliche Grundlage zur Umsetzung von FACTA. Versicherer müssen ihre Bestände nach den entsprechenden US-Indizien untersuchen sowie die Prozesse für Neukunden nach den Regularitäten von FACTA anpassen.

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Die kompletten Bestimmungen des IRS können online eingesehen werden. Ein Diskussionsforum der Versicherungsforen Leipzig GmbH befasst sich gezielt mit der Frage, wie Versicherungsunternehmen künftig die FACTA-Bestimmungen umsetzen können. Das Expertenforum findet am 5. März 2013 in Köln statt.

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