Die anhaltende Diskussion um Vergütungsformen im Finanz- und Versicherungsvertrieb wird auch 2013 nicht abreißen. Es ist davon auszugehen, dass das Provisionsverbot für PRIP-Produkte (fondsgebundene Versicherungen) so umgesetzt wird, wie es der Vorschlag zur neuen EU-Vermittlerrichtlinie vorsieht.

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In vielen europäischen Ländern gilt bereits ein Provisionsverbot und es ist sehr wahrscheinlich, dass dieses Verbot im Rahmen der „Harmonisierung des europäischen Binnenmarkts“ auch vor dem deutschen Vermittlermarkt nicht Halt machen wird. In Großbritannien gilt seit 01.01.2013 ein generelles Provisionsverbot für alle kapitalbildenden Produkte. Britische Anlageberater erhalten nur noch eine festgelegte Gebühr, damit die Abschlusskosten nicht hinter undurchsichtigen Vertragsklauseln versteckt werden können. In den Niederlanden wird bereits seit 2009 keine Provision für PRIP-Produkte gezahlt. Seit 2008 findet in Dänemark und Finnland nur noch Honorarberatung statt. In Schweden und Norwegen gilt zwar kein gesetzliches Provisionsverbot; dafür geben die Anbieter nur noch Netto-Tarife aus.
In den skandinavischen Ländern hat sich der Maklermarkt seit Einführung der Regelungen halbiert. Ähnliches ist auch für Deutschland zu erwarten.

Wie sollen sich Makler also dieser Herausforderung stellen?

Aus Sicht von Versicherungsbote ist es für Makler enorm wichtig, sich im neuen Jahr verstärkt Sachbestände (privat SHUK, Rechtsschutz und Gewerbe) und Investmentbestände zuzulegen.
Im Bereich der Lebensversicherung sollte der Fokus auf der Absicherung der biometrischen Risiken (Risikolebensversicherung, Dread Disease, Erwerbsunfähigkeit, SBU, etc.) liegen. Auch Pflegezusatzprodukte, Sterbegeld und Zusatzkrankenprodukte bieten Chancen für Makler.

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