Auch der zahnärztliche Sektor müsse sich auf den demographischen Wandel und die wachsende Zahl von Pflegebedürftigen vorbereiten, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg. Mit dem Verhandlungsergebnis im Bewertungsausschuss zeigten sich die Vertreter von GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung zufrieden - es sei eine solide Grundlage für die Verbesserung der zahnmedizinischen Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung geschaffen worden.

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Bisher sei die vertragszahnärztliche Betreuung der betroffenen Patienten vom ehrenamtlichen Engagement der Zahnärzte getragen worden, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer.

Vorgesehen ist, dass Patienten ab April 2013 einen verbrieften Anspruch auf aufsuchende Betreuung haben. Grundlage für die Verbesserungen ist eine Änderung im fünften Sozialgesetzbuch, die der Gesetzgeber im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes beschlossen hatte. Zuständig für die genaue Beschreibung der neuen Leistungen und ihrer Honorierung ist der Bewertungsausschuss Zahnärzte und Krankenkassen.