"Die meisten Vermittler haben ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erst abgeschlossen, als diese im Mai 2007 gesetzlich vorgeschrieben wurde. Wer vor diesem Zeitpunkt bereits als Vermittler tätig war, hat so keinen Versicherungsschutz für Beratungsfehler aus dieser Zeit," sagt SdV-Vorstand Christian Henseler. Dies gelte auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch erst während des Ruhestands des Vermittlers an diesen herangetragen wird.

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An diesem Punkt setzt die SdV-Ruhestandspolice an. Mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR werden bisher nicht versicherte Zeiträume Gegenstand einer Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung. Der Vermittler hat die Wahl, ob er den Versicherungsschutz ab Mai 2007 rückwirkend beginnen lässt oder ab dem heutigen Tag. Für in der Vergangenheit vorhandenen Versicherungsschutz steht die Deckungssumme sogar im Anschluss zur Verfügung, sollte aufgrund eines Schadens die damals vereinbarte Deckungssumme pro Schadenfall aufgebraucht sein.
Die Prämie beträgt bei 10 Jahren rückwirkendem Versicherungsschutz ab Mai 2007 einmalig 450 EUR zuzüglich 19% Versicherungssteuer, bei 30 Jahren maximal 750 EUR.

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