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Innerhalb von den 24 Pflegezeit-Monaten können Rentenpunkte zusätzlich zu denen, die man durch beitragspflichtiges Einkommen erhält, erworben werden:

Die Gesamtzahl der Rentenpunkte ist dabei abhängig von der Höhe des Bruttogehaltes und der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Dies gilt aber lediglich dann, wenn während der Pflegezeit ein Pflegeaufwand von mindestens 14 Stunden vorhanden ist und die Erwerbstätigkeit höchstens 30 Stunden pro Woche beträgt.

Proportional zur Pflegestufe erhöhen sich auch die erworbenen Rentenansprüche. Damit besitzen pflegende Angehörige die Rentenansprüche, die sie auch bei einer Vollbeschäftigung hätten. Wer ein geringes Einkommen bezieht, bessert seine Rentenansprüche auf.

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