Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, begründet ein arbeitsvertragswidriges Verhalten nach Auffassung der Stuttgarter Richter nicht nur die Kündigung durch den Arbeitgeber, sondern auch eine Sperrzeit der Leistungen von der Arbeitsagentur. Dazu gehört jeglicher Verstoß gegen geschriebene oder ungeschriebene Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag.

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"Das ist der Fall, wenn das Unternehmen den Berufskraftfahrer nicht mehr beschäftigen kann, da er durch das von ihm leichtsinnig verschuldete Verkehrsdelikt den für den Job notwendigen Führerschein verloren hat", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Zumal von grober Fahrlässigkeit auszugehen ist, weil der Mann wusste, dass es in dem Unternehmen auf Grund mangelnder Beschäftigungsalternativen keine andere Arbeit für ihn gibt.

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