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Im internationalen Vergleich zeigt Arteaga, dass die Palette der Ausgestaltung einer betrieblichen Altersvorsorge jedoch von der Freiwilligkeit bis hin zu einer obligatorischen Vorsorge breit ist. In Deutschland hat man derzeit Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Den Durchführungsweg kann bisher allein der Arbeitgeber vorgeben. In Schweden gebe es eine Informationspflicht, in Neuseeland eine automatische Einbindung der betrieblichen Vorsorge mit der Möglichkeit zum Ausstieg. In Italien gibt es eine Pflichtteilnahme, die allerdings Wahlmöglichkeiten beinhalte. Deutschland habe also die Möglichkeit, stärker zu reglementieren, ohne die betriebliche Vorsorge wie etwa in Frankreich, der Schweiz oder in Australien zu einem Obligatorium zu machen.

Die zunehmende Digitalisierung stellte für Verbraucher ein Sicherheitsrisiko dar, erläuterte Anke Heering als Vertreterin der Schufa. Gerade die eigene Identität sehe sie gefährdet und stellte dem Auditorium das Modell „Schufa-IdentSafe“ vor. Die Schufa könne eine zentrale Anlaufstelle für die Verwaltung digitaler Daten sein und somit zur Sicherheit der eigenen Identität beitragen. Auch im Gespräch waren dabei Möglichkeiten der Datensicherung, die in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis stehen. An das Thema der zunehmenden Digitalisierung und die damit einhergehende Datenvielfalt sowie Datenerhebung knüpfte auch der Vortrag von Andreas May an: Der Referent der Tata Consultancy Services Deutschland GmbH präsentierte „Neue Aspekte der Betrugserkennung“. Mithilfe von semantischer Texterkennung soll eine Auswertung von Daten aus Datenbanken (genauer: Data-Warehouse), E-Mails, Dokumenten aber auch aus sozialen Netzwerken, Sprachaufzeichnungen oder (YouTube-)Videos nach unterschiedlichen Gesichtspunkten möglich sein. Konkret ließe sich dies für Versicherungsunternehmen etwa bei der Feststellung von Betrugsfällen anwenden. Dies würde eine häufigere Analyse solcher Fällen voraussetzen, bei denen nur ein geringer Verdacht auf Betrug bestünde.

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