Deutlich höhere Ansprüche haben Berufstätige: Mehr als jeder Zweite (55%) wünscht sich, dass die Unfallversicherung auch bei unglücklichen Eigenbewegungen zahlt (Nicht-Berufstätige 41%). Dazu zählt etwa, wenn jemand beim Fußballspielen ohne Einwirkung eines anderen Spielers umknickt und sich einen Bänderriss zuzieht.
Hinzu kommen Schäden durch leichtfertiges Verhalten, die gerade im Haushalt oft passieren. Wer einkaufen geht und den Topf auf dem Herd vergisst, so dass ein Brand entsteht, musste sich von Versicherungen oft grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen. Die Umfrage zeigt, dass insbesondere die Ansprüche von Angestellten hier deutlich höher sind. 60 Prozent wünschen sich, dass der Versicherer zahlt ohne zu prüfen, ob leichtfertig gehandelt wurde (Nicht-Berufstätige 48%).

Anzeige

Ähnlich bei Freundschaftsdiensten: Man tut dem Nachbarn oder Arbeitskollegen einen Gefallen und dabei geht etwas kaputt. Beispielsweise wenn beim Anbringen eines Regals eine Wasserleitung angebohrt wird. Solche Schadensfälle wurden von den Versicherern wegen des möglichen Missbrauchs oft besonders kritisch geprüft. Auch hier sind die Erwartungen der Angestellten eindeutig: 72 Prozent wünschen sich, dass die private Haftpflichtversicherung einspringt und den Schaden übernimmt (Nicht-Berufstätige: 60%).

Besondere Ansprüche an Schadens- und Unfallversicherungen haben auch Familien mit Kindern: Über die Hälfte (56%) wünscht Leistungen für Schäden durch Kindergarten-Kinder, die für ihre Missgeschicke rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden können (ohne Kinder 23%). In solchen Fällen blieben die Eltern bisher auf den Kosten sitzen. Wenig überraschend auch das Ergebnis bei Frauen: Hilfen im Haushalt nach Unfällen sind 46 Prozent wichtig (Männer 37%).

Anzeige

Die repräsentative Umfrage wurde im Juli 2012 von der GfK Marktforschung im Auftrag der Helvetia Versicherungen unter 991 Bürgern ab 14 Jahren durchgeführt.

Anzeige