Fahrenschon begrüßte grundsätzlich den Richtlinienvorschlag der EU zum Krisenmanagement, einem Rahmenwerk zur Wiederherstellung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen. Um künftige Krisen weniger wahrscheinlich zu machen, müssen glaubwürdige Optionen geschaffen werden, dass krisenbehaftete Institute aus dem Markt ausscheiden können. In Deutschland gibt es mit dem im Jahr 2010 eingerichteten Fonds, in den auf Basis des Restrukturierungsgesetzes jährlich die Bankenabgabe eingezahlt wird, bereits ein adäquates Instrument, das als mustergültig gelten kann. Fahrenschon: „Die anderen EU-Mitgliedsstaaten sind jetzt aufgefordert, ähnliche Systeme zu etablieren.“

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Fahrenschon: „Keine Spanien-Hilfe ohne Gegenleistung“

Laut Fahrenschon sollten die Auflagen an Spanien, die mit den EFSF-Hilfen zwingend verbunden sein müssen, dazu genutzt werden, um die betroffenen Institute wieder zu ortsgebundenen Cajas zu verkleinern und zu entzerren. Dabei muss es auch eine Rückkehr zum Regionalprinzip geben und der Irrweg „Kapitalgesellschaft“ korrigiert werden.

Die Ursachen der Bankenkrise in Spanien seien maßgeblich in falschen Strukturentscheidungen der Vergangenheit zu suchen. In Spanien hat man – geleitet von dogmatischen Deregulierungsvorstellungen – den Cajas die Abschaffung des Regionalprinzips aufgezwungen und die bis dahin regional verwurzelten Institute zu Kapitalgesellschaften fusioniert. Die Folge war ein unkontrollierter und unter Risikoaspekten verfehlter Expansionszwang: Jedes Institut musste, um sich zu behaupten, die andere Caja bei der Kreditvergabe an den Immobiliensektor übertrumpfen. Der Versuch, diese Fehlentwicklungen durch Zusammenführung zu riesigen, börsennotierten Kapitalgesellschaften heilen zu wollen, hat diese Fehlentwicklung weiter verschlimmert.

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