Kaufpreis bezahlt, Haus abgebrannt, kein Versicherungsschutz: Dieser Albtraum kann Hauskäufern tatsächlich passieren. Zu viele, so monero.de, verlassen sich drauf, dass die Immobilie stets weiter versichert ist. Möglicherweise ist der Versicherungsschutz aber entfallen, ohne dass der Hauskäufer davon etwas mitbekommen hat.

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Wer ein Haus kauft, der "kauft" die Wohngebäudeversicherung zwar gleich mit. Denn der bestehende Vertrag geht automatisch auf den Erwerber über. Nur: Wurde die Prämie vom vorherigen Eigentümer nicht pünktlich gezahlt, gibt es im Schadensfall kein Geld. Käufer eines Hauses gehen meist davon aus, dass sie gleich nach dem Kauf von der Versicherungsgesellschaft informiert würden, wenn eine Prämienzahlung ansteht oder gar der Verlust des Versicherungsschutzes droht.

Zeitpunkt der Grundbuch-Änderung entscheidend

Bei der Wohngebäudeversicherung ist das jedoch nicht unbedingt der Fall: Zwar geht bei einer „Veräußerung der versicherten Sache“ die Police auf den Käufer über. „Damit ist aber bei einer Immobilie die Grundbucheintragung gemeint, nicht schon der notarielle Kaufvertrag“, sagt Henrik Godejohann, Fachanwalt für Versicherungsrecht und monero.de-Versicherungsexperte.

Die Folge: Bis zur Änderung im Grundbuch ist der alte Eigentümer dafür verantwortlich, dass eine ausstehende Prämienzahlung geleistet wird und der Versicherungsschutz erhalten bleibt. Und nur dem alten Eigentümer muss die Versicherungsgesellschaft eine Mahnung schicken sowie Konsequenzen androhen. Der Käufer erfährt also bis zum Grundbucheintrag in der Regel nichts vom drohenden Ende des Versicherungsschutzes - obwohl er die Folgen zu tragen hätte. „Und derzeit kann es wegen des Immobilienbooms beim Grundbuchamt deutlich länger dauern“, sagt Experte Godejohann.

Deshalb sein Rat: Der Immobilien-Käufer sollte sich zeigen lassen, bis wann die Prämie bezahlt ist. Steht vor der Grundbuchumschreibung noch eine Zahlung an, sollte er das kontrollieren, notfalls selber zahlen. "In jedem Fall sollte der Erwerber zudem sicherstellen, dass der Eigentümerwechsel der Versicherung sofort angezeigt wird. Ansonsten droht im Schadensfall ebenfalls der Verlust des Versicherungsschutzes."

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Eine andere Möglichkeit, sich als Käufer abzusichern: Im notariellen Kaufvertrag kann vereinbart werden, dass die „Gefahren, Nutzen und Lasten“ erst mit Grundbuchumschreibung übernommen werden sollen. Brennt dann ein Haus unversichert ab, ist es das Problem des Verkäufers.

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