Die Renten steigen demnach im Osten um 2,26 und im Westen um 2,18 Prozent. Hierdurch erhöhen sich die Bezüge der Rentner in 2012 um insgesamt rund 2,8 Milliarden und ab dem Jahr 2013 um ca. 5,6 Milliarden Euro.

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In der Rentenversicherung ist der aktuelle Rentenwert ab 01. Juli 2012 auf 28,07 Euro (alte Bundesländer) festgesetzt. Der Rentenwert (Ost) ist auf 24,92 Euro festgesetzt.

Für die Alterssicherung der Landwirte wurden festgesetzt: 12,96 Euro allgemeiner Rentenwert ab 01.Juli 2012 (West) und 11,50 Euro allgemeiner Rentenwert ab 01.Juli 2012 (Ost). Grundlage ist die Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2012 Drucksache 221/12 (Beschluss)

Pflegegeld in der Unfallversicherung

Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2012 an

Aufgrund der Rentenanpassung zum 1. Juli 2012 ergeben sich im Jahr 2012 in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte und der Unfallversicherung Mehraufwendungen von insgesamt rund 2 839 Millionen Euro. Davon entfallen rund 2 699 Millionen Euro auf die gesetzliche Rentenversicherung, rund 29 Millionen Euro auf die Alterssicherung der Landwirte, rund 61 Millionen Euro auf die gesetzliche Unfallversicherung und rund 50 Millionen Euro auf steuerfinanzierte Erstattungen für überführte Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR.

Ab dem Jahr 2013 ergeben sich ausschließlich aus der Rentenanpassung zum 1. Juli 2012 pro Jahr Mehraufwendungen von insgesamt rund 5 679 Millionen Euro. Davon entfallen rund 5 397 Millionen Euro auf die gesetzliche Rentenversicherung, rund 59 Millionen Euro auf die Alterssicherung der Landwirte, rund 122 Millionen Euro auf die gesetzliche Unfallversicherung und rund 101 Millionen Euro auf steuerfinanzierte Erstattungen für überführte Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR.

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Von den genannten Mehraufwendungen werden im Jahr 2012 rund 146 Millionen Euro und ab dem Jahr 2013 jährlich rund 294 Millionen Euro vom Bund getragen. Von den neuen Ländern werden dem Bund für die Mehraufwendungen der überführten Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen im Jahr 2012 rund 26 Millionen Euro und ab dem Jahr 2013 jährlich rund 52 Millionen Euro erstattet. Die Mehraufwendungen des Bundes werden innerhalb des Haushalts 2012 der betroffenen Einzelpläne und im Finanzplan aufgefangen.

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