Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist allen gesetzlich Krankenversicherten zu empfehlen, denn der Krankenschein wird in fremden Ländern oft nicht akzeptiert und viele Ärzte behandeln Patienten nur, wenn sie die Rechnung privat zahlen.

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Die Auslandsreise-Tarife der Nürnberger Krankenversicherung wurden nun erweitert. So gibt es nun eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung. Die Versicherung leistet so lange für die medizinische Behandlung im Ausland, bis die versicherte Person die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit antreten kann. Dies ist wichtig, wenn z. B. ein Krankenhausaufenthalt sehr lange dauert. Bisher war die Nachhaftung auf acht Wochen beschränkt.

Die Kosten eines Rücktransports werden nun übernommen, wenn er als medizinisch sinnvoll anzusehen ist. Zuvor kam ein Rücktransport erst in Betracht, wenn er medizinisch notwendig war. Gegebenenfalls erstattet die NKV auch die Mehrkosten für eine Begleitperson.

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Die NKV zahlt für Untersuchungen und Behandlungen von Schwangerschaftsbeschwerden, die vor Reiseantritt nicht vorauszusehen waren. Diese Leistungen sind nun unabhängig von der Schwangerschaftswoche bei Reiseantritt. Auch das Neugeborene ist jetzt mitversichert, bis Mutter und Kind transportfähig sind.

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