Auf der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung des Berufsverbandes Deutscher Honorarberater (BVDH) wurde ein Verhaltenskodex für Honorarberater verabschiedet. Demnach dürfen BVDH-Berater keinerlei Provisionen von Produktanbietern oder Vertriebsorganisationen annehmen. Das Verbot erstreckt sich auch auf die Vereinnahmung sogenannter kick-back-Zahlungen und Zuwendungen jeglicher Art, insbesondere Provisionsrückvergütungen der Produkthersteller, Bestandsprovisionen und Vermittlungsprovisionen.

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BVDH-Vorstand Karl Matthäus Schmidt: „Wir haben damit ein glasklares, eindeutiges Regelwerk geschaffen. Es stellt sicher, dass es in der Honorarberatung keinerlei Provisionen gibt und, dass höchste Qualitätsstandards eingehalten werden." BVDH-Vorstandskollege Dieter Rauch ergänzt, das Verfahren werde bereits in diesem Jahr anhand eines standardisierten Fragenkatalogs von einem Wirtschaftsprüfer umgesetzt und anschließend zertifiziert. Rauch: „Wir legen Wert darauf, ein einfach nachvollziehbares und kostengünstiges Prüfverfahren einzusetzen, das auch von kleinen und mittelständischen Honorarberatungen wirtschaftlich getragen werden kann. Jeder Honorarberater, der das Prüfverfahren erfolgreich durchläuft, darf künftig das Qualitätssiegel des BVDH verwenden."

Darüber hinaus führt der Berufsverband aktuell Sondierungsgespräche mit verschiedenen Interessensvertretungen der Honorarberatung. Zielsetzung ist es, eine Bündelung der Kräfte zu erreichen und gegenüber der Politik mit einer Stimme zu sprechen.

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