Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, geschah das teure Malheur dem Besitzer eines VW Passats. Der hatte an seinen Wagen einen Anhänger angehängt und fuhr dann im Rückwärtsgang los. Dabei verdrehte sich die Anhängerkupplung und der Anhänger schlug seitwärts am rechten Kotflügel neben dem Tankdeckel des Pkw auf, wo er eine 20 cm breite Delle hinterließ. Ein Schaden, den die Versicherung des Autofahrers aber nicht begleichen wollte.

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Und das zu Recht, wie das bayerische Amtsgericht (Az. 343 C 11207/11) betonte. "Der Fahrer des VW Passats hat, als er im Rückwärtsgang langsam Gas gab, den Crash mit seinen Anhänger sehenden Auges peu à peu selbst verursacht. Ein mit mechanischer Gewalt von außen plötzlich einwirkendes Ereignis, wie es in der Definition eines Unfalls gefordert wird, fand also nicht statt", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Richterspruch. Weshalb die Unfallversicherung - zumindest laut Auffassung des Amtsgerichts - aus dem Schneider ist und der Mann auf seinen Reparaturkosten in Höhe von 1.319 Euro sitzen bleibt.

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