Am vergangenen Freitag nahmen die Länder in der Plenarsitzung ausführlich Stellung zum Gesetzesentwurf zum Gesetz der Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG). Grundsätzlich müsse das Recht der Pflegebedürftigen auf eine umfassende und zielgerichtete Beratung gestärkt werden. Eine solche Beratung haben die Pflegekassen zu leisten.

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Ein wesentliches Anliegen der Länder ist, die Ansprüche auf unterschiedliche Pflegeangebote und die Situation der Pflegepersonen zu verbessern. So soll in der Kurzzeit- und Vertretungspflege für mehr Flexibilität der Pflegepersonen gesorgt werden. Unter Kurzzeit- bzw. Vertretungspflege versteht man die Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung bzw. die Vertretung der Pflegeperson für einen begrenzten Zeitraum. Dies wird etwa nötig, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit kurzzeitig ausfallen. Da Hauptpflegepersonen häufig auch oft in einem hohen Alter sind und danach auch gesundheitlich eingeschränkt sein können, wollen die Länder die Vertretungspflegezeit von vier auf acht Wochen ausweiten. Die Länder fordern auch einen einheitlichen Unfallversicherungsschutz für die Pflegepersonen.

Daneben diskutierte der Bundesrat die Frage, inwieweit ehrenamtliche Unterstützung die professionelle Pflege beeinträchtigen könne. Sie müsse sich, so der Rat, im stationären Bereich vor allem auf ergänzende Leistungen ausrichten. Dies betrifft insbesondere Bereiche der „sozialen Teilhabe“. Außerdem soll erhöhter Datenaustausch zwischen betroffenen Stellen den Abrechnungsbetrug eingeschränken.

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Durch den Gesetzentwurf sollen insbesondere Demenzkranke ab dem 1. Januar 2013 verbesserte Leistungen erhalten. Der GKV-Verband hatte dazu bereits eine klare Linie für derzeit schwammige Gesetzeslage zur „Pflegestufe 0“ gefordert (versicherungsbote.de informierte: Pflegereform: GKV will klare Linie). Zudem soll der Gesetzentwurf die Finanzierungsgrundlagen für die Pflege anpassen. Hierzu ist eine kurzfristig wirksame Erhöhung der Beiträge um 0,1 Beitragssatzpunkte vorgesehen. Diese soll im Jahr 2013 zu Mehreinnahmen der Pflegeversicherung von rund 1,18 Milliarden Euro führen, heißt es in der Mitteilung des Bundesrates.

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