2,4 Millionen Deutsche sind derzeit pflegebedürftig, ein hoher Anteil der Pflegebedürftigen ist zugleich an Demenz erkrankt. In wenigen Jahrzehnten wird die Zahl auf über 4 Millionen Menschen steigen, heißt es im Gesetzesentwurf. Entsprechend sei „ein neues Verständnis darüber erforderlich, wer als pflegebedürftig anzusehen ist und welchen Hilfebedarf insbesondere Demenzkranke haben“. Demenzkranke wurden in der bisherigen Pflegeversicherung nicht ausreichend berücksichtigt. Daraus ergibt sich, seitens der Gesetzgeber, der Bedarf, einen neuen „Pflegebedürftigkeitsbegriff“ einzuführen. Dies soll in einem mehrstufigen Verfahren geschehen.

Im Interview mit dem Tagesspiegel kritisierte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes die geplante Umsetzung einer solchen Neudefinition der Pflegebedürftigkeit. Es bestünden noch Defizite in der inhaltlichen Ausrichtung zur Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Kosten. Sein Wunsch wäre eine klare politische Richtungsentscheidung, dass der Begriff kommen soll und welches Finanzvolumen dafür vorhanden ist. Die neue Begriffsbestimmung dürfte nicht zur Verschiebung von Leistungen führen.

Vor allem, in welchem Maße die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse mit höheren Kosten belastet werden, sollte die Reform eindeutig festsetzen: „Es kann nicht sein, dass unsere Versicherten nun auch die Kommunen entlasten und die bisher steuerfinanzierte Eingliederungshilfe von Behinderten teilweise aufgebürdet bekommen“ betont der Sprecher des Verbands der gesetzlichen Krankenkassen.

Ebenso kritisch beurteilt Kiefer die gesetzlichen Pläne, Ärzte mittels Honorare zu motivieren, sich intensiver um Heimbewohner zu kümmern: „Das Problem ist nicht das Honorar, sondern die mangelnde Konsequenz der Funktionäre, die Versorgung in Heimen zu organisieren. Die kassenärztlichen Vereinigungen missachten hier ganz klar ihren Sicherstellungsauftrag“, heißt es in der aktuellen GKV-Stellungnahme.