Mit der Zustimmung des Bundesrates zur Finanzvermittlungsverordnung ist nun das zweite und letzte Gesetzeswerk zur Neuordnung der Finanzberatung verabschiedet worden. Ab 2013 wird damit die Finanzvermittlung in Deutschland neu reguliert. Der Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt in einer aktuellen Pressemitteilung die gewerberechtliche Regulierung. „Wir erwarten einen Professionalitätsschub für die gesamte Branche“, sagte AFW-Vorstand Frank Rottenbacher.

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Zugleich befürchtet der AfW jedoch ein Hickhack bei der Erlaubnisverteilung. So sei es den Bundesländern freigestellt, ob sie die Gewerbeämter oder die Handelskammern beauftragen – dies würde dazu führen, dass eine zentrale Anlaufstelle für Vermittler nicht in jedem Bundesland gegeben sei. „Wir fordern die Länder auf, sich auf die Industrie-und Handelskammern als Erlaubnisstelle zu einigen. Das spart Bürokratiekosten für unsere Mitglieder und würde einen regulatorischen Flickenteppich verhindern“, so Rottenbacher. Klärungsbedarf sieht der AfW auch bei unzähligen Detailfragen zur Alten-Hasen-Regelung. In den kommenden Tagen will der Interessenverband „FAQs“ zur Alte-Hasen-Regelung veröffentlichen.

Zeitplan zur Neuordnung der Finanzberatung

Doch auf welchen Zeitplan müssen sich Finanzvermittler zukünftig bei der Neuregelung der Finanzvermittlung einstellen? Hier sind laut AfW einige wichtige Termine und Fristen zu beachten:

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  • 1. Ab dem 01.11.2012 kann die IHK-Sachkundeprüfung erstmals abgelegt werden

  • 2. Am 01.01.2013 tritt die Regulierung in Kraft. Für Berufseinsteiger gelten dann alle Anforderungen des §34f der GewO und FinVermV. Für Vermittler, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Besitz einer Erlaubnis gemäß §34c GewO sind, beginnt eine sechsmonatige „Umtauschfrist“. Wer bis zum 30.06.2013 die Anlageberatung/-vermittlung gem. §34f GewO beantragt, muss als 34c-Inhaber seine Zuverlässigkeit und seine geordneten Vermögensverhältnisse nicht erneut nachweisen. Diese werden „anerkannt“. Aus dem 34c wird aber nur die Anlageberatung/-vermittlung herausgenommen. Die Erlaubnis zum Vermitteln von Darlehensverträgen und/oder Grundstücken bleibt unangetastet. Aber auch für diese Personengruppe gilt: ab dem 01.01.2013 müssen die neuen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten umgesetzt werden.

  • 3. 30.06.2013: Ende der Umtauschfrist für 34c-Inhaber

  • 4. 31.12.2014: Bis zu diesem Datum können Vermittler noch der zuständigen Stelle ihre Sachkunde nachweisen

  • 5. 01.01.2015: Die Regulierung tritt voll in Kraft

Wichtige Änderungen im Detail

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf einer Finanzneuordnung wurden Änderungen nur noch bei Detailfragen vorgenommen. Nach Informationen des AfW sind dies die wichtigsten:

  • 1. Die IHK-Sachkundeprüfung kann nun beliebig oft wiederholt werden

  • 2. Es ist keine verpflichtende Lehrgangsteilnahme erforderlich, um sich zur IHK-Prüfung anzumelden. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass Vermittler einen 200 Stunden-Lehrgang besuchen müssen. Diese Verpflichtung fällt nun weg, nachdem sie von mehreren Verbänden heftig kritisiert worden war.

  • 3. Die freiwillige und privatrechtliche Prüfung „Bausparen und Investment BWV/DVA“ wird nicht als Sachkunde anerkannt. Ursprünglich sollte eine Anerkennung möglich sein.

  • 4. Die ersten IHK-Prüfungen zur neuen Sachkunde „Finanzanlagenfachmann (IHK)“ können bereits ab dem 01.11.2012 abgelegt werden. Somit ist es möglich, neue Vertriebspartner auch über den Jahreswechsel 2012/13 nahtlos anbinden zu können.

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