Krankenkassen unterliegen „besonderen Rahmenbedingungen“

Konsequent wäre es, die Wettbewerbsordnung unmittelbar im Sozialgesetzbuch mit entsprechenden Zuständigkeiten der Sozialgerichte und ohne undifferenzierte Verweisungen in das Kartellrecht zu verankern, so der Verband. Zudem lehnt er parallele Aufsichtskompetenzen nach dem Sozialrecht und dem Wettbewerbsrecht ab. Diese würden vielmehr zu Wertungswidersprüchen und neuer Bürokratie führen.

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Die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes sowie die Stellungnahme des Bundeskartellamtes (PDF-Dokumente) sind online einsehbar.

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