Kartellrecht für die Krankenkassen?
Der GKV-Verband wies darauf hin, dass die Krankenkassen besonderen Rahmenbedingung unterliegen, welche die einfache Anwendung des Kartellrechtes erschweren. Hierzu zählen neben dem gesetzlichen Zusammenarbeitsgebot auch der gesetzlich vorgegebene Leistungskatalog, der Kontrahierungszwang die verpflichtende Bildung von Haftungsgemeinschaften konkurrierender Krankenkassen sowie vor allem der gesetzliche Versorgungsauftrag. Aufgrund dessen fordert der Verband eine sozialrechtsspezifische Wettbewerbsregelung.
- Kartellrecht für die Krankenkassen?
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Krankenkassen unterliegen „besonderen Rahmenbedingungen“
Konsequent wäre es, die Wettbewerbsordnung unmittelbar im Sozialgesetzbuch mit entsprechenden Zuständigkeiten der Sozialgerichte und ohne undifferenzierte Verweisungen in das Kartellrecht zu verankern, so der Verband. Zudem lehnt er parallele Aufsichtskompetenzen nach dem Sozialrecht und dem Wettbewerbsrecht ab. Diese würden vielmehr zu Wertungswidersprüchen und neuer Bürokratie führen.
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