Die Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung für Angestellte und Beamte in der Landwirtschaft, der Forst und im Gartenbau soll künftig in einen einheitlichen Bundesträger eingegliedert werden. In der gemeinsamen öffentlichen Anhörung der Ausschüsse für Arbeit und Soziales und Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 16. Januar 2012 wurden zu der geplanten Neuordnung der Sozialversicherung viele Stimmen von Sachverständigen laut.

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Die Zahl der aktiv Versicherten nimmt in der Branche stetig ab. Die Konzentration der LSV-Zuständigkeiten sei daher notwendig: „Mit der Errichtung eines Bundesträgers wird zudem der Widerspruch aufgelöst, dass der Bund die LSV in erheblichem Umfang mitfinanziert, er aber aufgrund der Länderzuständigkeit in der Rechtsaufsicht nur begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten auf die landesunmittelbaren Träger hat“, so Peter Mehl, stellvertretender Leiter des Johann Heinrich von Thünen-Instituts. Künftig sollten bestehende regionale Beitragsunterschiede zwischen vergleichbaren Betrieben verkleinert und bis 2018 beendet werden, heißt es in der Pressemitteilung des Bundestages.

Enno Bahrs, Direktor des Instituts für Landwirtschaft an der Universität Hohenheim, hält es für realistisch, dass gerade in dieser Branche Beitragsmaßstäbe umsetzbar seien: „Sowohl die für Sozialversicherungsträger maßgeblichen Prinzipien der Äquivalenz und Leistungsfähigkeit als auch das Solidaritätsprinzip können dabei gewährleistet werden.“ Aus Sicht des Gartenbaus stimmte Frank Viebranz dem Gesetzentwurf zu. „Insbesondere im Bereich der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung besteht Handlungsbedarf“, betonte er in seiner Stellungnahme.

Kritik am Entwurf äußerten die Sachverständigen Wilfried Macke sowie Bernd Schmitz: Für alle Beschäftigten in der neuen Sozialversicherung müssen auch gleiche Regeln gelten: Angestellte dürften etwa nicht gegen ihren Willen in den Ruhestand versetzt werden, wie es das Schreiben bisher vorsieht, so Macke.

Schmitz kritisierte, es werde der Selbstverwaltung ohne eine „belastbare gutachterliche Quantifizierung“ überlassen, die bundesweit einheitlichen Maßstäbe zur Beitragsberechnung festzulegen. „Der Entwurf sieht bisher keine Höchstgrenzen für Beitragssteigerungen oder für die Beitragsspannen zwischen kleinen und großen Betrieben vor, wie es sie in der Krankenversicherung gibt“. Eine Lösung wäre seiner Ansicht nach die Festlegung eines bundesweit einheitlichen Beitragsmaßstabs in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Zusätzlich forderte er eine Fristverschiebung vom Oktober 2013 auf Oktober 2014. Damit solle mehr Zeit für eine wissenschaftliche Basis und die Meinungsbildung gewonnen werden.

Der Deutsche Landfrauenverband sprach sich für die geplante Neuordnung der LSV-Organisation aus. Allerdings nähme der Entwurf keine Rücksicht auf die Durchsetzung des Gleichstellungsgebotes: „An keiner Stelle wird Bezug genommen, wie den unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen von Frauen und Männern im Rahmen von Entscheidungsprozessen Rechnung getragen werden kann“, hieß es in einer vorab eingereichten Stellungnahme. Frauen sollen angemessen an den Führungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden, forderte der Verband.

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Der Bundesrechnungshof räumte schließlich ein, dass es der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bislang nicht gelungen sei, ihre Verwaltungskosten entsprechend dem Rückgang an Versicherten und Beiträgen anzupassen. Das geplante Gesetz sehe weder zusätzliche Einsparziele vor, noch gebe es Vorgaben zu Personalzielgrößen. Neue Organisationsstrukturen würden die Verwaltungskosten im erwarteten und gebotenen Maße kaum einsparen.

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