Der Garantiezins wird zum 1. Januar 2012 von aktuell höchstens 2,25 Prozent auf dann maximal 1,75 Prozent gesenkt. Betroffen sind alle Angebote der Lebensversicherer, also auch Riester-Verträge, die ab diesem Stichtag abgeschlossen werden. Gerade ältere Sparer ab 50 werden dann Probleme bekommen, einen Versicherungsvertrag zu finden. Denn der Garantiezins wird nicht mehr ausreichen, um die Kosten auszugleichen.

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Alle Riester-Sparer müssen zudem ab 2012 mindestens 60 Euro im Jahr investieren, um die staatliche Förderung zu bekommen. Das gilt auch für mittelbar Zulageberechtigte wie nicht berufstätige Ehepartner von Riester-Sparern, die einen eigenen Vertrag abgeschlossen haben. Sie bekommen die Grundzulage nur noch bis Ende des Jahres ohne Eigenbeitrag.

Wer sich ab nächstem Jahr für einen Riester-Vertrag entscheidet, muss außerdem mit der Auszahlung bis zum 62. Lebensjahr warten. Sonst müssen die Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Bei bis Ende 2011 abgeschlossenen Policen kann die Rente weiterhin förderunschädlich ab dem 60. Lebensjahr beginnen.

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Die von der Frau Bundesarbeitsministerin von der Leyen angekündigte Einführung eines gesonderten Produktinformationsblattes für Riester-Verträge wird inhaltlich vom BdV begrüßt. Die Umsetzung sehen die Verbraucherschützer aber kritisch. Axel Kleinlein fordert: „Die neue Informationspflicht sollte für alle Altersvorsorgeprodukte in gleicher Form gelten. Nur so kann der Verbraucher die unterschiedlichen Angebote vergleichen.“ Würde es bei dem jetzigen Entwurf bleiben, gäbe es je nach Art der Altersvorsorge unterschiedliche Produktinformationsblätter. Das erschwert zum Beispiel den Vergleich von ungeförderten und geförderten Renten oder Sparplänen.

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