Während sich zwei Hunde anfielen und bissen, hatte eine Hundehalterin versucht, ihr eigens Tier zu schützen. Dabei fügte der fremde Hund der heute 44-Jährigen einen Biss zu, durch welchen ihr das erste Glied des linken Zeigefingers abgetrennt wurde. Die Betroffene reichte daraufhin gegen den Halter des fremden Hundes Klage ein und forderte Schadensersatz und Schmerzensgeldzahlungen.

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Das Gericht sicherte der Hundehalterin die Erfüllung dieser Forderungen zur zum Teil zu. In eine solche Kampfsituation von Hunden einzugreifen, berge stets die Gefahr, selbst dabei zu Schaden zu kommen, hieß es in der Urteilsbegründung. Entsprechend wurde der Klägerin eine Mitschuld von 50 Prozent angelastet. Sie erhielt 3.000 EUR Schmerzensgeld, der Verdienstausfall wurde ihr zuerkannt.

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