Doch gleichzeitig bleiben die bAV-Angebote in den Unternehmen noch vielfach ungehört: nur etwa jeder vierte bAV-Verantwortliche wird von Mitarbeitern überhaupt auf dieses Thema angesprochen. Die bAV wird geschätzt und doch verkannt. Zu diesem Ergebnis kommt die exklusive Arbeitgeberbefragung, welche das Marktforschungsinstitut YouGovPsychonomics im Auftrag von Zurich unter 550 bAV-Verantwortlichen durchführte.

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Seit 2002 haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in deutschen Unternehmen ein Recht auf Entgeltumwandlung. Damit müssen die Arbeitgeber auch ein entsprechendes bAV-Angebot auf Wunsch unterbreiten können. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung sehen auch 82 % der Befragten in der bAV den höchsten Effekt in Bezug auf die Versorgung ihrer Mitarbeiter. Das wichtigste Argument für das Angebot einer bAV sehen jedoch neun von zehn (88 %) Befragten vor allem in ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihrer Belegschaft. "Unstrittig ist für die Entscheider der hohe Nutzen der bAV – für Mitarbeiter und Unternehmen. So nennen 64 % die Möglichkeit zur Senkung der Lohnnebenkosten als ein weiteres Argument. Und auch Mitarbeiterbindung und Motivation zählen zu den Motiven der Arbeitgeber", erklärt Dr. Marco Arteaga, Zurich Vorstand für den Bereich Corporate Life & Pensions (bAV).

Nach der Einschätzung der Befragten nimmt die bAV bei der Bindung vorhandener Mitarbeiter eine wichtige Rolle ein: 59 % der Befragten geben an, dass das Angebot einer bAV eine wesentliche Maßnahme zur Bindung ihrer Mitarbeiter darstellt. Somit nimmt die bAV nach Einschätzung der Entscheider eine ähnliche Attraktivität wie die Bereitstellung eines Dienstwagens ein.

Grundsätzlich gilt: je größer das Unternehmen, desto eher werden die befragten bAV-Verantwortlichen von den Mitarbeitern auf das Thema betriebliche Altersvorsorge angesprochen. In Unternehmen mit 51 bis 100 Mitarbeitern erwartet jeder vierte bAV-Entscheider, dass mehr als die Hälfte der Belegschaft Interesse an einem bAV-Abschluss hat. In Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten denkt dies bereits jeder zweite bAV-Entscheider.

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Obgleich der bAV-Nutzen weitgehend unbestritten ist, befürchten bAV Entscheider eventuelle Haftungsrisiken oder Zusatzaufwände für ihr Unternehmen. 60 % sind der Ansicht, dass die Haftungsrisiken noch immer unterschätzt werden. Und zwei von drei Befragten meinen, dass die gesetzlichen Regelungen den Umgang mit der bAV erschwert haben.

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