Unter den aktiven Sparern sind sich nur 40 Prozent wirklich sicher, nach der Berufstätigkeit den einmal erlangten Lebensstandard nur durch eigene Vorsorge halten zu können. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.014 Deutschen durch das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung im Auftrag des Direktversicherers Hannoversche. Dass Versicherungsunternehmen wertet diese Zahlen als Indiz dafür, dass die Befragten einem gefährlichem Irrtum unterliegen: In gut zwanzig Jahren sinkt die staatliche Rentenzahlung auf nur noch 40 Prozent des letzten Bruttogehalts ab.

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Zu optimistische Rentenerwartungen?


Die Einschätzung, sowohl betriebliche als auch private Rentenzahlungen dienten hauptsächlich zur späteren Anschaffung teurer Luxusgüter, sei zudem ein weit verbreiteter Versicherungsmythos. So glaubt noch immer fast jeder zweite Bundesbürger, nach dem Berufsleben monatliche Rentenzahlungen von mehr als 50 Prozent des letzten Bruttogehalts zu erhalten und damit für ein auskömmliches Leben im Ruhestand sorgen zu können. Erstaunlich: Ausgerechnet diejenigen, die sich bereits zum Sparen verpflichtet haben, schätzen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung falsch ein. Jeder zweite Vorsorger glaubt, später mehr als 50 Prozent des letzten Bruttogehalts als Rente zu erhalten. Dabei erreichen die gesetzlichen Leistungen dieses Niveau schon heute nicht mehr.

Steuervorteile durch Altersvorsorge

Darüber hinaus herrscht bei vielen Deutschen Unklarheit über die aktuellen Anpassungen bei der Rentenhöhe. Glaubt man Prognosen, so sinkt das Niveau gesetzlicher Alterszahlungen bis 2030 stufenweise auf nur noch 40 Prozent des letzten Bruttogehalts ab. Dennoch glauben insgesamt zwei Drittel der Deutschen, auch in Zukunft mehr als diesen Betrag ausbezahlt zu bekommen. „Zur Schließung der Versorgungslücke im Alter ist die private Vorsorge daher unumgänglich. Rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens sind in der Regel für ein auskömmliches Leben im Ruhestand notwendig“, argumentiert Horst Meyer, Vorsorge-Experte bei der Hannoverschen. „Dabei können Sparer in vielen Fällen ihre Aufwendungen zur Altersvorsorge steuerlich geltend machen.“

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