Die Einnahmen des Gesundheitsfonds haben sich im laufenden Jahr – ähnlich wie auch die Einnahmen in den anderen Sozialversicherungszweigen – sehr dynamisch entwickelt. Insbesondere aufgrund der im Jahresverlauf positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt und bei den pro-Kopf-Löhnen werden sie mit 183,4 Mrd. € voraussichtlich 1,7 Mrd. € höher ausfallen als zuletzt im Januar 2011 geschätzt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben weiterhin unverändert 178,9 Mrd. €. Der hieraus resultierende Überschuss in Höhe von 4,4 Mrd. € fließt der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zu. Hiervon entfallen 2,0 Mrd. € auf den zusätzlichen Bundeszuschuss zur zukünftigen Finanzierung des Sozialausgleichs und der Zusatzbeiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bis einschließlich 2014. Die Liquiditätsreserve garantiert, dass der Gesundheitsfonds jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Krankenkassen nachkommen und konjunkturelle Schwankungen in den Einnahmen ausgleichen kann.

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Die geschätzten Ausgaben der Krankenkassen betragen 177,5 Mrd. €. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds übersteigen die Ausgaben somit um 1,4 Mrd. €. Dies entspricht 0,8% des prognostizierten Ausgabenvolumens.

Für das Jahr 2012 werden Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 185,7 Mrd. € erwartet. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen betragen 185,4 Mrd. €. Damit können auch im Jahr 2012 die Ausgaben der Krankenkassen durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds im Durchschnitt vollständig gedeckt werden.

Diese Schätzungen bilden die Grundlage für die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages des Jahres 2012 durch das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bis zum 1. November 2011.

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Der für das Jahr 2012 geschätzte Ausgabenanstieg von 4,5 % resultiert insbesondere aus einer nicht mehr rückläufigen Ausgabenentwicklung im Arzneimittelbereich und einer im Vergleich zum Vorjahr höheren Grundlohnrate, die in einigen Vertragsbereichen Grundlage für die Anpassung der Vergütung ist. Aus dem in der Gesetzgebung befindlichen GKV-Versorgungsstrukturgesetz werden hingegen im Jahr 2012 keine nennenswerten Ausgabensteigerungen erwartet.

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